Ländlicher Raum

Jetzt für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich bis 31. August 2025 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.

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Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.

„Gerade in ländlichen Regionen leisten die Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung und wirtschaftlichen Stabilität. Für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land stärken wir daher mit der Förderlinie ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum, um hier langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Mit der Initiative schaffen wir ein Umfeld, in dem Unternehmen ihre Ideen verwirklichen und technische Neuerungen entstehen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist ein Förderprogramm für innovative Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken.

Nachhaltig und zukunftsfähig

Ein weiterer Fokus der Förderlinie liegt auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern. Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die insbesondere innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung deshalb einen Zuschlag erhalten.

„Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ wird es den Unternehmen ermöglicht, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies erhöht auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes“, betonte Minister Hauk.

Bewerbungen für die Förderlinie können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Sonntag, den 31. August 2025, eingereicht werden.

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals der EU können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten.

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der letzten Auswahlrunde der angelaufenen neuen Förderperiode wurden neun Projekte zur Förderung mit insgesamt 3,5 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

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