Pflege

Lucha fordert Neuverteilung der Pflegeheimkosten

Um die Eigenanteile an den Pflegeheimkosten für Pflegebedürftige planbar zu machen und zu begrenzen, setzt sich Sozialminister Manne Lucha nachdrücklich für eine Finanzreform der Pflegeversicherung ein.

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Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Symbolbild

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha setzt sich schon seit vielen Jahren dafür ein, dass der Bund eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung umsetzt, die auch zum Inhalt hat, die Eigenanteile an den Pflegeheimkosten planbar zu machen und zu begrenzen.

„Ich begrüße es sehr, dass nun die Grundlagen einer Pflegereform bis Ende 2025 unter Leitung der Bundesgesundheitsministerin in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Zukunftspakt Pflege) erarbeitet werden. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dann auch Antworten gegeben werden, wie die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner an den Pflegeheimkosten begrenzt werden“, sagte Minister Manne Lucha am Donnerstag, 24. Juli 2025, in Stuttgart.

Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen vom 1. Juli 2025 beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthalts in Baden-Württemberg durchschnittlich 3.400 Euro im Monat.

Sockel-Spitze-Tausch

„Ich werde mich beim Bund für eine Neuverteilung der Pflegeheimkosten einsetzen. Ich plädiere dafür, dass der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch bei der Finanzierung der Pflegeleistungen eingeführt wird, damit die Mehrausgaben nicht mehr automatisch zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gehen“, so Lucha. Dabei würden nicht die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt bei unbegrenzten Eigenanteilen der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner. Vielmehr würden die Bewohnerinnen und Bewohner nur noch einen im Vorhinein festgelegten Sockelbetrag bezahlen, der vorab kalkulierbar wäre und damit privat versichert beziehungsweise angespart werden könnte. Alle darüber hinausgehenden Kosten würde die Pflegeversicherung übernehmen. In diesem System würde verhindert, dass zum Beispiel notwendige Verbesserungen im Pflegesystem – wie eine bessere Personalausstattung – automatisch zu höheren Eigenanteilen bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern führen.

Begrenzung der Eigenanteile an ursächlicher Stelle

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich zum 1. Juli 2025 aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich 1.095 Euro/Monat), den Investitionskosten (durchschnittlich 460 Euro/Monat) und dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (im ersten Jahr des Aufenthalts 1.845 Euro/Monat). Forderungen, unter anderem des Verbands der Ersatzkassen, wonach das Land vollständig die Investitionskosten an den Pflegeheimkosten für jede Bewohnerin und jeden Bewohner übernehmen solle, erteilt Lucha eine Absage: „Diese Forderung ist fachlich nicht hinterlegt. Diese einseitige Betrachtung blendet überdies die Weiterentwicklung einer sozialräumlichen Versorgungsstruktur komplett aus. Aber genau an diesem Thema wird sich entscheiden, ob wir eine zukunftsfähige Versorgung für die Menschen entwickeln können. Bedauerlich, dass beim Verband noch nicht angekommen ist, was viele seiner Mitgliedskassen schon lange verstanden haben.“

Im Übrigen sind nicht die Investitionskosten, sondern die Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie gestiegene Personalkosten die Hauptkostentreiber. Daher hat die Begrenzung der Eigenanteile an der Stelle zu erfolgen, an der die Kosten in den letzten Jahren massiv angestiegen sind und ohne Reglementierung weiter steigen.

Stärkung der Kurzzeitpflege

„Eines der zentralen Themen der Pflegepolitik des Landes war und ist die Stärkung von Tages- und Kurzzeitpflege als eine quartiersnahe, resiliente Versorgungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben“, so Lucha weiter. Seit nunmehr fast 15 Jahren lege die Landesregierung das Innovationsprogramm Pflege auf, mit dem das Land die häusliche Pflege fördert und pflegende An- und Zugehörige unterstützt. Insgesamt beläuft sich das investive Fördervolumen des Landes für die Kurzzeitpflege damit mittlerweile auf rund 15 Millionen. Euro. „Gut angelegtes Geld für die Strukturförderung“, sagte Minister Lucha.

Unterschiedliche finanzielle Bedürftigkeit

Eine Übernahme der Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen bei rund 93.000 Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg würde mehr als 510 Millionen Euro im Jahr kosten. „Eine solche Summe ist aus dem Landeshaushalt aktuell schlicht nicht zu stemmen“, sagte Lucha weiter.  Sie wäre aber auch nicht zielführend, weil sie nach dem Gießkannenprinzip allen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zugutekäme, ungeachtet deren jeweiliger finanzieller Bedürftigkeit. Die Investitionskosten im Pflegeheim entsprechen der Kaltmiete in „normalen“ Mietverhältnissen. Wer eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land fordere, müsse erklären, warum ambulant versorgte Pflegebedürftige Wohnkosten zu tragen hätten, das Wohnen im Pflegeheim hinsichtlich der Wohnkosten aber unterstützt werden würde.

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