Justiz

Automatisierter Datenabruf bei Nachlass- und Grundbuchverfahren

Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern das „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren. Ein automatisierter Datenabruf und effizienter Datenaustausch würde Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden entlasten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert die Einführung des sogenannten „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren: „Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wer aber beispielsweise einen Erbschein beantragen will, muss teilweise eine ganze Reihe von Urkunden bei den Standesämtern anfordern und beim Nachlassgericht einreichen. Nach einem Sterbefall befinden sich die Angehörigen ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. Solche unnötigen Zusatzbelastungen gilt es zu vermeiden. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen.“

Digitalisierung bietet viele Chancen

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Gerade bei der Erteilung von Erbscheinen und der Berichtigung von Grundbüchern braucht es zügige Entscheidungen, um den Zugang zu Vermögenswerten nicht unnötig zu verzögern und die trauernden Angehörigen nicht zusätzlich zu belasten. Deshalb sollten Nachlassgerichte künftig die Möglichkeit haben, die zum Nachweis des Todeszeitpunkts des Erblassers oder der Verwandtschaftsverhältnisse nötigen Dokumente automatisiert bei den Standesämtern abzurufen. Das Grundbuchverfahren soll zudem durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die nachlassgerichtliche elektronische Akte verschlankt werden. Die Digitalisierung bietet viele Chancen, die wir gezielt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Sinne einer bürgerfreundlichen und modernen Justiz nutzen wollen. Für Elterngeldanträge gibt es schon heute eine rechtliche Grundlage für den automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Was dort geht, muss auch in Erbscheinverfahren möglich sein.“

Bayern bringt dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg und Sachsen einen Antrag bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau in Sachsen ein.

Daten und Dokumente automatisiert abrufen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Das ,Once-Only-Prinzips‘ sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Dokumente nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung vorlegen müssen. Danach können sie von allen Behörden direkt automatisiert abgerufen werden.“ Das Prinzip soll in zwei Bereichen eingeführt werden:

  • Automatisierter Datenabruf bei Standesämtern
    Eisenreich sagte dazu: „Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden müssen bei den jeweils zuständigen Standesämtern angefordert und anschließend beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Das kostet unnötig viel Zeit und Geld. Ein automatisierter Datenabruf durch das Nachlassgericht würde Bürgerinnen und Bürger sowie Standesämter gleichermaßen entlasten.“ Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb eine entsprechende Rechtsgrundlage im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
  • Automatisierter Datenabruf auch im Grundbuchverfahren
    Erbinnen und Erben, die das Grundbuch umschreiben lassen wollen, müssen die Erbfolge beim Grundbuchamt nachweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vorlage des Erbscheins durch Verweis auf die Nachlassakten ersetzt werden, aber nur, wenn diese beim selben Amtsgericht geführt werden. Eisenreich betonte: „In Zeiten elektronischer Aktenführung, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres verpflichtend ist, ist das nicht mehr zeitgemäß. Auf die Entfernung zwischen den Behörden kommt es im Zeitalter der elektronischen Akte nicht an. Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz daher auf, den Verweis auf die Nachlassakten ortsunabhängig zu ermöglichen. Dazu ist eine gesetzliche Klarstellung in der Grundbuchordnung erforderlich.“

Minister Eisenreich sagte: „Der elektronische Datenaustauch erleichtert nicht nur allen Beteiligten das Verfahren. Vor allem Nachlassverfahren können so deutlich schneller erledigt werden. Wir bitten den Bund, die vorgeschlagenen Reformen zeitnah umzusetzen.“

Weitere Meldungen

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
Feuerwehr

Rekordsumme für Feuerwehren

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Kunst und Kultur

Aller.Land fördert Kulturprojekte in Lörrach und Rottweil

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
Einzelhandel

Land fördert weiterhin Intensivberatungen von Einzelhändlern

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum in Baden-Baden

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei nimmt weiter Fahrt auf

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Kriminalität

Meilenstein im Kampf gegen internationalen Cybertrading-Betrug

Übergabe Gerätewagen DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
Innenministerkonferenz

Große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Für Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und EU-Lieferkettenrichtlinie

Schule

Schopper zu Besuch in Singapur

In einem Labor der Firmja Q.ANT wird von einer Ingenieurin und einem Ingenieur der Test eines neuentwickelten photonischen Chips mit einem Laserstrahl vorbereitet.
Forschung

Neue Förderinitiative für Quantencomputing

Polizei Festnahme
Polizei

Europaweite Aktionstage zur Bekämpfung des Menschenhandels

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister
Justiz

Initiativen aus dem Land prägen Justizministerkonferenz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen