Justiz

Automatisierter Datenabruf bei Nachlass- und Grundbuchverfahren

Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern das „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren. Ein automatisierter Datenabruf und effizienter Datenaustausch würde Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden entlasten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert die Einführung des sogenannten „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren: „Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wer aber beispielsweise einen Erbschein beantragen will, muss teilweise eine ganze Reihe von Urkunden bei den Standesämtern anfordern und beim Nachlassgericht einreichen. Nach einem Sterbefall befinden sich die Angehörigen ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. Solche unnötigen Zusatzbelastungen gilt es zu vermeiden. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen.“

Digitalisierung bietet viele Chancen

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Gerade bei der Erteilung von Erbscheinen und der Berichtigung von Grundbüchern braucht es zügige Entscheidungen, um den Zugang zu Vermögenswerten nicht unnötig zu verzögern und die trauernden Angehörigen nicht zusätzlich zu belasten. Deshalb sollten Nachlassgerichte künftig die Möglichkeit haben, die zum Nachweis des Todeszeitpunkts des Erblassers oder der Verwandtschaftsverhältnisse nötigen Dokumente automatisiert bei den Standesämtern abzurufen. Das Grundbuchverfahren soll zudem durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die nachlassgerichtliche elektronische Akte verschlankt werden. Die Digitalisierung bietet viele Chancen, die wir gezielt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Sinne einer bürgerfreundlichen und modernen Justiz nutzen wollen. Für Elterngeldanträge gibt es schon heute eine rechtliche Grundlage für den automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Was dort geht, muss auch in Erbscheinverfahren möglich sein.“

Bayern bringt dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg und Sachsen einen Antrag bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau in Sachsen ein.

Daten und Dokumente automatisiert abrufen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Das ,Once-Only-Prinzips‘ sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Dokumente nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung vorlegen müssen. Danach können sie von allen Behörden direkt automatisiert abgerufen werden.“ Das Prinzip soll in zwei Bereichen eingeführt werden:

  • Automatisierter Datenabruf bei Standesämtern
    Eisenreich sagte dazu: „Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden müssen bei den jeweils zuständigen Standesämtern angefordert und anschließend beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Das kostet unnötig viel Zeit und Geld. Ein automatisierter Datenabruf durch das Nachlassgericht würde Bürgerinnen und Bürger sowie Standesämter gleichermaßen entlasten.“ Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb eine entsprechende Rechtsgrundlage im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
  • Automatisierter Datenabruf auch im Grundbuchverfahren
    Erbinnen und Erben, die das Grundbuch umschreiben lassen wollen, müssen die Erbfolge beim Grundbuchamt nachweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vorlage des Erbscheins durch Verweis auf die Nachlassakten ersetzt werden, aber nur, wenn diese beim selben Amtsgericht geführt werden. Eisenreich betonte: „In Zeiten elektronischer Aktenführung, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres verpflichtend ist, ist das nicht mehr zeitgemäß. Auf die Entfernung zwischen den Behörden kommt es im Zeitalter der elektronischen Akte nicht an. Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz daher auf, den Verweis auf die Nachlassakten ortsunabhängig zu ermöglichen. Dazu ist eine gesetzliche Klarstellung in der Grundbuchordnung erforderlich.“

Minister Eisenreich sagte: „Der elektronische Datenaustauch erleichtert nicht nur allen Beteiligten das Verfahren. Vor allem Nachlassverfahren können so deutlich schneller erledigt werden. Wir bitten den Bund, die vorgeschlagenen Reformen zeitnah umzusetzen.“

Weitere Meldungen

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Innovation

Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologien

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Euro-Banknoten
Haushalt

Ratingagenturen bestätigen Spitzenbewertungen für das Land

Fünf Exemplare der Publikation „Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Abschlussbericht“
Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung im Land weiter gestärkt

Hand hält Smartphone mit geöffneter MeinELSTER+-App, die eine vorausgefüllte Steuererklärung und Abgabe per Klick zeigt, im hellen Bürohintergrund.
Steuern

Anmeldestart für Steuererklärung mit einem Klick

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026