Gegen Gewalt an Frauen

Zustimmung zum Gewalthilfegesetz im Bundestag

Staatssekretärin Dr. Ute Leidig hat die Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Gewalthilfegesetz begrüßt. Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung und ist deshalb ein wichtiger Meilenstein im Gewaltschutz.

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Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Symbolbild

Die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Ute Leidig, ist erfreut, dass der Deutsche Bundestag nach einer parteiübergreifenden Einigung zwischen Regierung und Oppositionsfraktionen dem Gewalthilfegesetz zugestimmt und dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet hat. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewalthilfegesetz noch auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet wird.

„Ich bin sehr froh und erleichtert, dass im Bundestag eine interfraktionelle Einigung zum Gewalthilfegesetz zustande gekommen ist. Dieses eminent wichtige Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung und ist deshalb ein wichtiger Meilenstein im Gewaltschutz. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches und kein individuelles Problem, sodass jede betroffene Frau unabhängig vom Wohnort, der persönlichen Situation und des Aufenthaltsstatus Hilfe in akuter Notsituation und Unterstützung erhalten sollte. Der Schutz vor Gewalt ist ein unverhandelbares Menschenrecht“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig in Stuttgart.

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