Flüchtlinge

Zehn Jahre Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme

Die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme feiert ihr zehnjähriges Bestehen. In diesem Zeitraum sind insgesamt 1.101 Anfragen eingegangen.

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von links nach rechts: Ombudsperson Klaus Danner, Ministerin Marion Gentges und die ehemalige Ombudsperson Karl-Heinz Wolfsturm
von links nach rechts: Ombudsperson Klaus Danner, Ministerin Marion Gentges und die ehemalige Ombudsperson Karl-Heinz Wolfsturm

Die Ombudsstelle für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Sie wurde 2015 zuerst befristet und nach einer erfolgreichen Evaluation im Dezember 2021 beim Ministerium der Justiz und für Migration dauerhaft eingerichtet. Jetzt hat sie ihr zehnjähriges Bestehen.

Die Ombudsstelle setzt sich für die Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeserstaufnahme, Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden, aber auch für Menschen, die im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben und arbeiten gleichermaßen ein. Sie ist Ansprechpartner für Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und hat schon in vielen schwierigen Situationen gute, pragmatische und vor allem menschliche Lösungen gefunden.

Wichtiger Baustein im System der Erstaufnahme von Flüchtlingen

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Ombudsstelle ist ein wichtiger Baustein in unserem System der Erstaufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg. Sie ist ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal, ein besonderes humanitäres Element in unserer Migrationsarbeit und eine wichtige Schnittstelle zwischen Einrichtungen, Kommunen und der Bevölkerung vor Ort. Dafür bin ich ihnen überaus dankbar.“

Geleitet wird die Stelle von einer Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 war der Leitende Kriminaldirektor a. D. Karl-Heinz Wolfsturm Ombudsperson. Seit 2017 hat diese Aufgabe der Leitende Kriminaldirektor a. D. Klaus Danner inne.

Die Ombudsperson ist neutral, unabhängig von Weisungen, hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie handelt informell, koordinierend, beratend und vermittelnd. In den vier baden-württembergischen Regierungsbezirken gibt es vier ehrenamtliche Ansprechpersonen der Ombudsperson.

1.101 Anfragen in zehn Jahren

In den letzten zehn Jahren sind bei der Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme insgesamt 1.101 Anfragen eingegangen. Mit 381 Anfragen wurden die meisten über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeserstaufnahme gestellt. Im gleichen Zeitraum besuchte die Ombudsstelle die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 120 Mal. Des Weiteren nahm sie von 2015 bis 2025 328 Gespräche mit Behörden, Organisationen und Institutionen sowie eigene Veranstaltungen und Vorträge wahr.

Karl-Heinz Wolfsturm, ehemalige Ombudsperson, führt zu den Anfängen der Ombudsstelle im Jahr 2015 aus: „Die Tätigkeit der Ombudsperson wurde von Beginn an von allen Beteiligten positiv aufgenommen und insbesondere von Behörden und Institutionen bei Falleingaben konstruktiv unterstützt. Die Möglichkeit, die Ombudsperson stets niedrigschwellig kontaktieren zu können, hat geholfen, herausfordernden Situationen im konstruktivem Zusammenwirken zu begegnen und pragmatische Lösungen zu entwickeln. Das war insbesondere in der Anfangszeit eine kostbare Unterstützung beim Aufbau dieses besonderen und neuen Angebots der Ombudsstelle auf der Ebene der Erstaufnahme von Geflüchteten.“

Klaus Danner, aktuelle Ombudsperson, ergänzt: „Ich bin dankbar dafür, dass ich in den letzten acht Jahren als Ombudsperson des Landes zur Transparenz und Verständnis der Erstaufnahme des Landes beigetragen habe. Pragmatische Lösungen bei Belangen der Geflüchteten, der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden als auch der Anwohnerinnen und Anwohner zu entwickeln sowie der offene Austausch mit allen Beteiligten, tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen. Dieses Vertrauen und die sich daraus entwickelnde Akzeptanz sind die Grundlage des gemeinsamen und respektvollen Zusammenwirkens aller Beteiligten vor Ort.“

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