Wohnen

Wohngeldbeziehende erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss

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Das Thermostat einer Heizung.

Wohngeldbeziehende erhalten in Baden-Württemberg am 1. September 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 270 Euro. Angesichts der stark steigenden Energiepreise ist dies eine wichtige Maßnahme, um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende wird in Baden-Württemberg zum 1. September 2022 ausgezahlt. „Der einmalige Heizkostenzuschuss ist angesichts der stark steigenden Energiepreise eine wichtige Maßnahme um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld erhalten, spürbar zu entlasten“, erklärte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg.

Der Heizkostenzuschuss solle nicht einmalig bleiben, vielmehr solle die Berücksichtigung der Energiekosten dauerhaft im Wohngeldgesetz verankert werden, damit das Wohnen für Wohngeldbeziehende auch bei weiter steigenden Energiepreisen bezahlbar bleibe. Deshalb begrüße sie die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform zum 1. Januar 2023, so die Ministerin. „Ich halte es für unabdingbar, eine nachhaltige Lösung zu finden“, sagte Nicole Razavi. 

Rund 74.000 Haushalte im Land profitieren

In Baden-Württemberg profitieren rund 74.000 Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch und ohne Antrag von dem Heizkostenzuschuss 2022. Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wohngeldbeziehende, die alleine leben, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt. Nach aktuellen Hochrechnungen wird das Land an alle Wohngeldbeziehenden rund 26 Millionen Euro auszahlen.

Die Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldbeziehende erfolgt über die bereits bisher für das Wohngeld zuständigen Behörden zum 1. September 2022.  Den einmaligen Heizkostenzuschuss hatte der Bundestag bereits am 17. März 2022 beschlossen. 
 

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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