Wohnen

Wiedervermietungsprämie wird verlängert

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Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).

Die Wiedervermietungsprämie des Landes wird bis Ende 2026 verlängert. Damit soll dringend benötigter Wohnraum im Bestand aktiviert werden.

Die Landesregierung setzt weiterhin alle Hebel in Bewegung, um dringend benötigten Wohnraum auch im Bestand zu aktivieren. Die Wiedervermietungsprämie des Landes werde deshalb über das Jahr 2023 hinaus bis Ende 2026 verlängert, erklärte Bauministerin Nicole Razavi. Gleiches gelte für die Beratungsprämie, die ebenfalls sehr gut angenommen werde, so die Ministerin weiter. Die Finanzierung beider Maßnahmen sei für die kommenden drei Jahre gesichert. Insgesamt stünden dafür bis Ende 2026 drei Millionen Euro zur Verfügung.

Das Angebot der Wiedervermietungsprämie besteht seit Juli 2020. Damit belohnt das Land Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Pro reaktivierter Wohnung bezahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand.

Rund 505.000 Euro an Prämien ausgeschüttet

Mit der Maßnahme konnten bislang in einem Zeitraum von drei Jahren (von Juli 2020 bis August 2023) landesweit 396 Wohnungen in 87 Kommunen für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden. Insgesamt rund 505.000 Euro hat das Land dafür an Prämien ausgeschüttet. „Der Erfolg der Prämie zeigt, dass auch kleine Anreize Wirkung entfalten können“, sagte Razavi. „Jeder auch noch so kleine Beitrag gegen den Wohnungsmangel ist wichtig“, so die Ministerin weiter, „denn jede Wohnung zählt.“ Die Prämie solle vor allem ein Bewusstsein für das Problem schaffen und sei nicht selten der letzte Anstoß, um eine leerstehende Wohnung wieder zu vermieten.

Als zweite Prämie in seinem Prämienkatalog hatte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im April 2023 die Beratungsprämie eingeführt. Zielgruppe sind Menschen, denen ihr Einfamilienhaus – zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder – zu groß geworden ist. Sie sollen durch die Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten können, wie in ihrem Haus ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann. Auch diese Prämie in Höhe von 400 Euro wird gut angenommen, erste Anträge sind bereits in Bearbeitung.

Schlummernde Wohn-Potentiale im Bestand aktivieren

Ministerin Razavi: „Wenn aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen werden, kann dies für alle ein Gewinn sein. Es kann zum Beispiel ein Miteinander von Jung und Alt fördern – mit gegenseitiger Unterstützung. Die Beratungsprämie soll einen kleinen, aber wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verringern. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, besser zu nutzen“, sagte die Ministerin.

Sowohl die Wiedervermietungs- als auch die Beratungsprämie sind Angebote an die Städte und Gemeinden. Ob die Prämie vor Ort angeboten wird, entscheidet jede Kommune selbst. Sie ist dann auch Ansprechpartner für Interessenten. „Der Kreis der bislang teilnehmenden Kommunen zeigt, dass auch bei kleinen Kommunen Potentiale im Bestand vorhanden sind“, so Ministerin Razavi. „Mit der Verlängerung des Prämienkatalogs wollen wir nicht nur eine erfolgreiche Fortführung des Engagements gewährleisten. Wir möchten damit zudem noch unentschlossene Städte und Gemeinden ermutigen, aktiv zu werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, mit diesem unbürokratischen Angebot die schlummernden Wohn-Potentiale im Bestand zu aktivieren.“

Wohnraumoffensive BW

Ansprechpartner für die Kommunen ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Sie setzt für das Land den Prämienkatalog um und steht zugleich auch für andere Maßnahmen der Wohnraumoffensive BW als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive BW sind der kommunale Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.

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