Coronavirus

Wenn Landesbedienstete in Risikogebiete reisen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)

Das Innenministerium trifft Regelungen für Landesbedienstete, die in Corona-Risikogebiete reisen. Entsprechende Hinweise wurden an die Behörden des Landes herausgegeben.

„Das Coronavirus macht keinen Urlaub. Denken wir daran, wie das Virus zu Beginn der Corona-Pandemie in vielen Fällen zu uns ins Land kam – durch heimkehrende Urlauber, die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hatten. Beamte und Arbeitnehmer des Landes, die in Risikogebiete reisen, gefährden ihre eigene Gesundheit, ihre Dienstleistungsbereitschaft und die Gesundheit der Menschen, denen sie versprochen haben zu dienen. Für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, egal ob Beamte oder Arbeitnehmer, die bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen, sollen deshalb vergleichbare Regeln gelten wie für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Entsprechende Hinweise haben wir heute an die Behörden des Landes herausgegeben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Konsequenzen nach Reisen in Risikogebiete

„Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem aktuellen ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen – sie können zur Arbeit gehen. Wer in Quarantäne muss, hat sicherzustellen, dass er nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Homeoffice arbeiten kann. Ist das nicht möglich, muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Gleitzeitguthaben aufbrauchen oder Urlaub nehmen. Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

„In jedem Fall bedarf es einer Einzelfallentscheidung, die den jeweiligen zugrundeliegenden Umständen Rechnung trägt. Wenn zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit eines nahen Familienangehörigen eine Reise in ein Risikogebiet notwendig ist, können Ausnahmen von diesen Regeln gelten. Für Reisen in Risikogebiete zur reinen Erholung gelten freilich keine Ausnahmen“, so Minister Thomas Strobl.

Die Regelung gilt nur, wenn das Gebiet bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft war.

Vertrauen in Beschäftigte des Landes

Auf Grund der durch das Grundgesetz garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes grundsätzlich frei, Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Die erforderliche Risikoabschätzung bleibt der autonomen Entscheidung des Einzelnen überlassen. „Ich habe Vertrauen darauf, dass unsere Beschäftigten im Land diese Entscheidung verantwortungsvoll treffen“, sagte Minister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Windräder stehen während des Sonnenaufgangs auf einem Feld.
Erneuerbare Energien

Schnellere Genehmigungen für Windkraft-Anlagen durch Digitalisierung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (rechts) übergibt Albrecht Kruse (links) das Bundesverdienstkreuz.
Wirtschaft

Bundesverdienstkreuz für Albrecht Kruse

Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Elektromobilität

Elektro-Carsharing für 66 Standorte

Übergabe Krisenmanagement-Handbuch
Bevölkerungsschutz

Krisenmanagement-Handbuch an Kommunen übergeben

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Parkraumüberwachung

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Innenminister Thomas Strobl (Mitte) in Begleitung von zwei Gardemädchen
Fastnacht

Empfang für Karnevals- und Fasnachtsvereine

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Gesundheit

Einheitliche Software-Landschaft für die Gesundheitsämter

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher