Coronavirus

Weitere Lockerungen für Musik- und Jugendkunstschulen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Kind spielt eine Flöte.

Für den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen. Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.

Seit dem 6. Mai 2020 ist ein eingeschränkter Präsenzunterricht an den Musik- und Jugendkunstschulen zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelpersonen wieder möglich. Das Sozialministerium und das Kultusministerium hatten dies in einer gemeinsamen Verordnung geregelt. Diese haben die beiden Ministerien nun fortgeschrieben, die Änderungen treten ab heute (22. Mai 2020) in Kraft – und gelten auch für Freie Musik-, Jugendkunst- und Kunstschulen.

„Die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das verantwortungsvolle Verhalten der Bevölkerung im Ganzen sowie der an Musik- und Kunstschulen wirkenden Künstlerinnen und Künstler im Speziellen lassen nun weitere Lockerungen zu“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Es freut mich, dass wir damit den Schulen, Lehrkräften und Künstlern ermöglichen können, ihre Schülerinnen und Schüler wieder ein weiteres Stück mehr fördern und unterstützen zu können. Denn eine hochwertige musikalische und künstlerische Bildung ist vor allem von persönlicher Begegnung, gemeinsamem Proben und direkter Rückmeldung abhängig.“ Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.

Weitere Instrumente und Disziplinen

Einzelunterricht ist von nun an generell erlaubt. Beim Unterricht in Gruppen von maximal zehn Personen sind lediglich die Blasinstrumente und der Gesang ausgenommen. Bei den Blasinstrumenten sind Gruppengrößen von bis zu fünf Personen zugelassen. Was den Unterricht in Gesang betrifft, bedarf es noch weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erweiterung auf Gruppen. Tanzunterricht in Gruppen wird in Abweichung zu den anderen Sparten der Musikschulen und Jugendkunstschulen erst  ab dem 2. Juni wieder möglich sein.

Die neuen Lockerungen bringen auch Folgen für die Abstands- und Hygieneregeln mit sich. So müssen beim Spielen von Blasinstrumenten und beim Singen mindestens 2,5 Meter Abstand zwischen den Personen sein. Beim Theater und Darstellenden Spiel sowie beim Tanz, also dort, wo Bewegung im Raum notwendig ist, ist die Raumgröße der limitierende Faktor. Mindestens zehn Quadratmeter pro Person sind bei den ersten beiden Disziplinen Voraussetzung, beim Tanz muss die Raumfläche mindesten 40 Quadratmeter pro Person betragen. Für den Gruppenunterricht bei Blasinstrumenten gilt ebenfalls die Zehn-Quadratmeter-Regelung.

Verantwortungsvolle Hygiene weiterhin maßgebend

Die weitere Öffnung der Musik- und Kunstschulen bedarf auch einer Anpassung der Hygienevorschriften. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dürfen beim Spiel auf Blasinstrumenten nicht im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen. Daher empfehlen das Sozial- und Kultusministerium, eine durchsichtige Schutzwand zu installieren. Ferner ist das Durchblasen und Durchpusten von Flöten, Posaunen und anderen Blasinstrumenten untersagt, und in puncto Speichel, der beim Spielen vor allem von Blasinstrumenten entsteht, gibt es weitere Regelungen. Außerdem kommen zu den Gegenständen, die nicht gemeinsam benutzt werden dürfen, auch noch die Mundstücke der Bläser hinzu.

„Wir konnten diese Lockerungen nur vornehmen, weil die Einrichtungen die Abstands- und Hygienevorgaben umsichtig und verantwortungsvoll umgesetzt haben“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Das ist natürlich weiterhin notwendig, denn das Virus ist nicht weg. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien zu Hause sind auch in Zukunft auf eine Sorgfalt im Sinne des Gesundheitsschutzes angewiesen.“ Sofern dies geschieht und es das Infektionsgeschehen zulässt, sind weitere Schritte geplant.

Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen – CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen) vom 21. Mai 2020

 

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt