Ländlicher Raum

Weitere acht Millionen Euro für Projekte im ländlichen Raum

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

Das Land hat die Förderung im LEADER-Programm der Europäischen Union verlängert und stellt den Aktionsgruppen weitere acht Millionen Euro zur Verfügung. LEADER stärkt eine eigenständige und nachhaltige Regionalentwicklung in den ländlichen Gebieten.

„Mit der Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung für LEADER, unseren Ländlichen Raum und der Menschen, die dort leben und arbeiten. Das Programm der Europäischen Union (EU) stellt bürgernahe politische Entscheidungen in den Mittelpunkt. Den Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips halte ich für wichtig, denn Probleme sollen möglichst auf der örtlichen Ebene gelöst werden. Das EU-Programm leistet dafür einen wesentlichen Beitrag und entspricht so auch dem Koalitionsvertrag in besonderem Maße. Deshalb werden wir den Aktionsgruppen weitere acht Millionen Euro an Fördermitteln bereitstellen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ und bedeutet Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Durch die Verlängerung der geltenden EU-Vorschriften um zwei Jahre (2021 bis 2022) bis zur Umsetzung der neuen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU habe sich auch die Auswahl der neuen LEADER-Fördergebiete in Europa verzögert. Die Übergangsphase gibt den Aktionsgruppen die Möglichkeit, zwei Jahre länger zu arbeiten. Dem Land sei es wichtig, dass der Prozess in den Aktionsgruppen in diesen zwei Übergangsjahren mit Leben erfüllt wird.

Das Land hat den Aktionsgruppen bereits Anfang 2021 für diesen Übergangszeitraum etwa 10,7 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Entscheidungen über diese Fördermittel in den Aktionsgruppen sind bereits gut vorangeschritten. Einige Aktionsgruppen haben bereits ihr Budget durch Förderentscheidungen gebunden. Mit der Entscheidung des Landes, weitere acht Millionen Euro an Fördermitteln in den LEADER-Prozess zu geben, können die 18 Aktionsgruppen in den Jahren 2021 und 2022 über insgesamt 18,7 Millionen Euro Fördermittel entscheiden.

Das LEADER-Förderprogramm

LEADER zeichnet sich aus durch seinen so genannten Bottom-Up-Ansatz aus, also einem Projektansatz von unten nach oben. Dieser Ansatz führt dazu, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu entwickelnden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der Förderperiode 2014 bis 2020 über 18 LEADER-Aktionsgruppen. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Das EU-Förderprogramm LEADER wird in Baden-Württemberg nicht nur über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt. Seit September 2019 werden im Land jeder der 18 Aktionsgruppen zusätzlich für das Regionalbudget 180.000 Euro jährlich aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung gestellt. Die GAK-Mittel werden vom Bund und Land im Verhältnis 60 zu 40 finanziert. Die Förderung über den Sonderrahmenplan soll nach derzeitigem Stand bis mindestens 2023 fortgesetzt werden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: LEADER – Entwickeln Sie Ihre Region mit!

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