Denkmalschutz

Weitere 625.000 Euro für Wohnen im Kulturdenkmal

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Das Land fördert weitere acht Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit insgesamt rund 625.000 Euro. Damit soll Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen werden. Es handelt sich um die erste und zugleich letzte Tranche im Jahr 2023.

Das Land fördert weitere acht Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit insgesamt rund 625.000 Euro. Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Mit unserem Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal haben wir einen Nerv getroffen. Vom ersten Tag an war der Andrang riesig, das Programm war innerhalb kürzester Zeit überzeichnet. Deshalb freue ich mich sehr, dass für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 weitere Mittel bewilligt werden konnten. Damit können wir acht weiteren Projekten Starthilfe geben. Unser Sonderprogramm setzt bereits bei der ‚Ideenphase‘ an, das heißt wir fördern die Erstellung von Konzepten, wie man im Denkmal Wohnraum schaffen kann, sowie beispielgebende Leuchtturmprojekte.“

Unter den acht Projekten sind zwei Leuchtturmprojekte in Tübingen. Hinzu kommen sechs Konzeptgutscheine für Projekte in Freudenstadt, Ostfildern-Scharnhausen, Bühl-Weitenung, Sexau, Bretzfeld-Bitzfeld und Weil der Stadt-Hausen. Es handelt sich um die erste und zugleich letzte Tranche in diesem Jahr: Die Mittel des Sonderprogramms waren bereits 2022 vollständig aufgebraucht, jedoch wurden im Landeshaushalt 2023/2024 einmalig zusätzliche Mittel bereitgestellt. Mit der jetzigen Fördertranche sind auch diese ausgeschöpft.

Über 140 Anfragen und Anträge

Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet. Es sollte die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ursprünglich war es mit einem Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ausgestattet. Dieses war in kürzester Zeit überzeichnet. Zum Antragschluss Ende September 2022 waren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) über 140 Anfrage und Anträge zum Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden 2022 davon sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.

Insgesamt neun Leuchtturmprojekte und 33 Konzeptgutscheine

Im Landeshaushalt 2023/2024 wurden nun einmalig weitere Mittel in Höhe von jeweils 320.000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung gestellt. Damit können in der jetzigen Fördertranche acht weitere Projekte gefördert werden. Diese wurden aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt. Die Mittel des Sonderprogramms sind nun vollständig aufgebraucht.

„Neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzeptgutscheine und zwei Multiplikatoren-Boni – das Förder-Fazit von ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ kann sich sehen lassen“, so Ministerin Nicole Razavi. „Ich bin schon gespannt, wie sich die vielen guten Ideen nun weiterentwickeln. Mit unserem Denkmalförderprogramm wollen wir dabei helfen, dass sie nach und nach Wirklichkeit werden.“

Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen 2023

Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal

Baden-Württemberg unterstützt als eines von nur wenigen Ländern seit über vierzig Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Das umfasst unter anderem auch Maßnahmen, die Wohnraum in Kulturdenkmalen schaffen. Private Antragstellerinnen und Antragsteller können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Förderung von 50 Prozent des spezifisch denkmalbezogenen Mehraufwands erhalten.

Das Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal setzt bereits eine Stufe früher an: Es fördert bereits die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau), mit Konzeptgutscheinen in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Darüber hinaus fördert es beispielgebende Leuchtturmprojekte. Diese erhalten je nach Einzelfall bis zu 300.000 Euro Förderung – sowohl für Beratungs- und Planungskosten, als auch für sämtliche Kosten rund um Bauwerk und Baukonstruktion. Das unterscheidet das Sonderprogramm von der „klassischen“ Denkmalförderung und macht es besonders attraktiv.
Über einen separaten Aufruf wurde zudem ein Multiplikatoren-Bonus für Kommunen und Landkreise angeboten, die mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen über das Sonderprogramm informieren; hierfür gab es bis zu 10.000 Euro.

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