Vorsorge

Wahlrecht bei Krankenversicherung für Vollzugsbedienstete

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug haben bei der Absicherung für den Krankheitsfall künftig die Wahl zwischen der privaten Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe, und der freien Heilfürsorge.

Bei der Absicherung für den Krankheitsfall sollen Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug künftig die Wahl haben: Entweder sie entscheiden sich für die private Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe. Oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie das für Polizistinnen und Polizisten üblich ist. Die Landesregierung hat nun beschlossen, das Wahlrecht umzusetzen.

„Wer in Vollzugsdiensten arbeitet, hat es mit ähnlichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu tun wie Polizisten oder Feuerwehrleute“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb wollen wir diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich wie Polizisten oder Feuerwehrleute zu abzusichern - nämlich über die freie Heilfürsorge. Sie sollen die Absicherung wählen können, die für sie die beste ist. Das ist bundesweit einmalig.“ Die Heilfürsorge übernimmt beispielsweise die Kosten für die Behandlung von Verletzungen im Dienst sofort, noch bevor ein Dienstunfall bestätigt wurde.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Mit dem jetzt beschlossenen Wahlrecht setzen wir eine alte Forderung unserer Justizvollzugsbediensteten um. Unsere Beamtinnen und Beamten sehen sich in den Gefängnissen einer gewachsenen Gefährdungssituation gegenüber, die der unserer Polizistinnen und Polizisten draußen in nichts nachsteht. Da ist es nur gerecht, auch den Justizvollzugsbediensteten die Möglichkeit einer freien Heilfürsorge anzubieten, die im Vergleich zur privaten Vorsorge in der Regel kostengünstiger ist.“

Um das Wahlrecht umzusetzen, sind Änderungen im Landesbeamtengesetz und in der Heilfürsorgeverordnung nötig. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hatte die rechtlichen Fragen geprüft. Sie empfiehlt, dass Beamtinnen und Beamte einmal wählen können - üblicherweise zu Beginn ihrer Laufbahn.

Von der Wahlfreiheit profitieren insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzugsdienst, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Justiz

44. Konstanzer Symposium zum Thema Juristenausbildung

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
Innere Sicherheit

Siebte Sitzung des Kabinetts­ausschusses gegen Hass und Hetze

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
Ländlicher Raum

Praxisleitfaden stärkt Bürgerkommunikation im Ländlichen Raum

Visualisierung Polizeirevier Bad Säckingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für zwei neue Landesgebäude in Bad Säckingen

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
Kunst und Kultur

Neue Leitung für Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges auf dem Dienstpferd „Harro“ und Polizeioberkommissarin Rebecca Schneider, Stammreiterin des Pferdes.
Justiz

Gentges tauft Polizeipferd auf den Namen Harro

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 1. April 2025

Justitia links neben zwei Paragraphen
Justiz

Justiz baut Angebot von Commercial Courts weiter aus

Wachtmeisterin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Elke Mekdarasouk (links) und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Elektronische Strafakte in Heidelberg und Mannheim eingeführt

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Verwaltung

Neuer Leiter in der Straßenbauabteilung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider (4.v.l.) verabschiedet die Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister des Prüfungsjahrgangs 2025 und begrüßte die neuen Städtebaureferendarinnen und -referendare: (v.l.) Daniel Hauth, Conrad Scheid, Vildan Ük, Sarah Hettich, Alina Raff, Hüseyin Karadag, Jonas Krell, Till D’Aubert, Sarah Czasny und Theresa Zorn.
Städtebau

Regierungsbaumeister nach erfolgreichen Prüfungen verabschiedet