Vorsorge

Wahlrecht bei Krankenversicherung für Vollzugsbedienstete

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug haben bei der Absicherung für den Krankheitsfall künftig die Wahl zwischen der privaten Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe, und der freien Heilfürsorge.

Bei der Absicherung für den Krankheitsfall sollen Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug künftig die Wahl haben: Entweder sie entscheiden sich für die private Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe. Oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie das für Polizistinnen und Polizisten üblich ist. Die Landesregierung hat nun beschlossen, das Wahlrecht umzusetzen.

„Wer in Vollzugsdiensten arbeitet, hat es mit ähnlichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu tun wie Polizisten oder Feuerwehrleute“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb wollen wir diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich wie Polizisten oder Feuerwehrleute zu abzusichern - nämlich über die freie Heilfürsorge. Sie sollen die Absicherung wählen können, die für sie die beste ist. Das ist bundesweit einmalig.“ Die Heilfürsorge übernimmt beispielsweise die Kosten für die Behandlung von Verletzungen im Dienst sofort, noch bevor ein Dienstunfall bestätigt wurde.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Mit dem jetzt beschlossenen Wahlrecht setzen wir eine alte Forderung unserer Justizvollzugsbediensteten um. Unsere Beamtinnen und Beamten sehen sich in den Gefängnissen einer gewachsenen Gefährdungssituation gegenüber, die der unserer Polizistinnen und Polizisten draußen in nichts nachsteht. Da ist es nur gerecht, auch den Justizvollzugsbediensteten die Möglichkeit einer freien Heilfürsorge anzubieten, die im Vergleich zur privaten Vorsorge in der Regel kostengünstiger ist.“

Um das Wahlrecht umzusetzen, sind Änderungen im Landesbeamtengesetz und in der Heilfürsorgeverordnung nötig. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hatte die rechtlichen Fragen geprüft. Sie empfiehlt, dass Beamtinnen und Beamte einmal wählen können - üblicherweise zu Beginn ihrer Laufbahn.

Von der Wahlfreiheit profitieren insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzugsdienst, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Zwei Wappen der baden-württembergischen Polizei sind neben einem Polizeifahrzeug zu sehen.
Sicherheit

Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Landgericht Ulm
Justiz

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg an Bundesgerichte berufen

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher (links), Präsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg Prof. Dr. Manfred Muhler (Mitte), Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Präsident des Finanzgerichts verabschiedet

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Studium

Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Land schließt Einführung der eAkte in der Justiz ab

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im kindgerechten Vernehmungszimmer am Amtsgericht Karlsruhe
Justiz

Kindgerechtes Vernehmungszimmer vorgestellt

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: dpa)
Justiz

eVerwaltungsakte landesweit eingeführt

Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Digitale Verwaltung

Neuer BW-Empfangsclient treibt Digitalisierung der Verwaltung voran

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025