Vorsorge

Wahlrecht bei Krankenversicherung für Vollzugsbedienstete

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug haben bei der Absicherung für den Krankheitsfall künftig die Wahl zwischen der privaten Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe, und der freien Heilfürsorge.

Bei der Absicherung für den Krankheitsfall sollen Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug künftig die Wahl haben: Entweder sie entscheiden sich für die private Vorsorge, ergänzt durch die staatliche Beihilfe. Oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie das für Polizistinnen und Polizisten üblich ist. Die Landesregierung hat nun beschlossen, das Wahlrecht umzusetzen.

„Wer in Vollzugsdiensten arbeitet, hat es mit ähnlichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren zu tun wie Polizisten oder Feuerwehrleute“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb wollen wir diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich wie Polizisten oder Feuerwehrleute zu abzusichern - nämlich über die freie Heilfürsorge. Sie sollen die Absicherung wählen können, die für sie die beste ist. Das ist bundesweit einmalig.“ Die Heilfürsorge übernimmt beispielsweise die Kosten für die Behandlung von Verletzungen im Dienst sofort, noch bevor ein Dienstunfall bestätigt wurde.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Mit dem jetzt beschlossenen Wahlrecht setzen wir eine alte Forderung unserer Justizvollzugsbediensteten um. Unsere Beamtinnen und Beamten sehen sich in den Gefängnissen einer gewachsenen Gefährdungssituation gegenüber, die der unserer Polizistinnen und Polizisten draußen in nichts nachsteht. Da ist es nur gerecht, auch den Justizvollzugsbediensteten die Möglichkeit einer freien Heilfürsorge anzubieten, die im Vergleich zur privaten Vorsorge in der Regel kostengünstiger ist.“

Um das Wahlrecht umzusetzen, sind Änderungen im Landesbeamtengesetz und in der Heilfürsorgeverordnung nötig. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hatte die rechtlichen Fragen geprüft. Sie empfiehlt, dass Beamtinnen und Beamte einmal wählen können - üblicherweise zu Beginn ihrer Laufbahn.

Von der Wahlfreiheit profitieren insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzugsdienst, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Eine bronzene Figur der Justitia.
Justizministerkonferenz

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen

Gesprengter Geldautomat
Polizei

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Eine Frau arbeitet von zu Hause aus. (Bild: dpa)
Digitalisierung

Land fördert digitalen Bürgerservice

Ernst-Bauer-Platz in Renningen
Städtebauförderung

„Südliche Bahnhofstraße“ in Renningen erfolgreich saniert

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (vordere Reihe, Dritter von links) und der Vorsitzende der Härtefallkommission Klaus Pavel (vordere Reihe, Zweiter von links) mit den Mitgliedern nach der konstituierenden Sitzung der Kommission
Migration

Härtefallkommission startet in neunte Amtszeit

von links nach rechts: Amtschef Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Hilkert und Generalstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie Stefan Krebs
Digitalisierung

Stefan Krebs ist CIO des Jahres 2025

Pressekonferenz mit Marion Gentges (rechts), Ministerin der Justiz und für Migration, und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (links)
Migration

Aufenthalt von syrischer Großfamilie beendet

Die Weinberg-Steillagen mit mittelalterlichen Trockenmauern am Neckar bei Lauffen (Baden-Württemberg). (Bild: Bernd Weißbrod / dpa)
Landwirtschaft

Neuerungen beim Antragsjahr 2026 des Förderprogramms FAKT II

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
Migration

Europäische Asylreform muss echte Wirkung zeigen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Digitalisierung

Bürger müssen Daten nur noch einmal angeben

von links nach rechts: Stellvertretende Leiterin der Sozialtherapeutischen Anstalt Silvia Müller, Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der Sozialtherapeutischen Anstalt Nadine Schweizer, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Psychologiedirektor außer Dienst Bert Mäckelburg, Stellvertretender Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Harald Egerer.
Justiz

Führungswechsel in der Sozialtherapeutischen Anstalt

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Krisenmanagement

Neues Krisenmanagement-Handbuch für professionelle Krisenbewältigung

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
Migration

Gentges für lebenslange Einreisesperre bei schwersten Straftaten

von links nach rechts: Generalstaatsanwalt Peter Häberle außer Dienst, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sowie Generalstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier
Justiz

Amtseinführung des neuen Generalstaatsanwalts in Karlsruhe