Verbraucherschutz

Vorsicht bei Crowdinvesting

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Zwei Männer arbeiten gemeinsam an einem Computer.

Crowdinvesting ist eine gute Möglichkeit neue Ideen zu finanzieren. Doch für die Anleger kann das Geschäft schnell zu einem Totalverlust werden. Daher ist es wichtig, sich vor der Investition gut zu informieren. Leider reichen die zur Verfügung gestellten Informationen oft nicht aus. Das zeigt eine vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebene Studie.

„Crowdinvesting, also die Finanzierung eines Projekts, bei der sich viele Anleger als ‚Schwarm‘ (englisch: Crowd) über eine Plattform im Internet an dem Projekt eines Unternehmens oder eines Start-ups beteiligen, steht bei manchen Verbrauchern hoch im Kurs. Doch die Geschäfte sind riskant und können zum Totalverlust des eingesetzten Geldes führen. Deshalb ist eine gute Verbraucherinformation rund um das Crowdinvesting-Projekt notwendig und wichtig“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der Veröffentlichung einer vom Verbraucherministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Verbraucherinformation beim Crowdinvesting.

„Um die Entscheidung für oder gegen die Investition in ein Crowdinvesting-Projekt gut informiert treffen zu können, sollten die notwendigen Informationen zu dieser Investition im jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zu finden sein“, betonte Peter Hauk. Dazu habe das baden-württembergische Verbraucherministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die von Prof. Dr. Andreas Oehler (Uni Bamberg) durchgeführt wurde.

Oft fehlen wichtige Informationen

Gegenstand der Studie sei die Frage gewesen, ob VIBs als primäre Informationsquelle geeignet seien, um Verbraucher über Chancen und Risiken des Crowdinvestings aufzuklären. „Laut der Studie muss diese Frage leider eindeutig verneint werden. Einerseits fehlen relevante Informationen zu Chancen und Risiken der Crowdinvesting-Produkte. Andererseits wird bei den Verbrauchern durch das VIB trotz des Informationsmangels die Illusion erzeugt, gut über das Produkt informiert zu sein. Die Studie spricht hierzu eine deutliche Sprache“, sagt der Minister.

Des Weiteren enthalte die Studie konkrete Lösungsvorschläge für einen besseren Schutz der Verbraucher. Eine Lösung könnte die Aufhebung der Befreiungen für Schwarmfinanzierungen nach dem Vermögensanlagengesetz etwa von der Prospektpflicht oder die Aufsicht über die Crowdinvesting-Plattformen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein.

Über die Studie

Für die Studie „Infos für den Schwarm: Werden Crowdinvesting-Kleinanleger mit VIBs gut informiert? Eine empirische Untersuchung“ wurden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegte Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) von etwa 400 Crowdinvestments entlang eines Vergleichsmaßstabs zu guter Verbraucherinformation qualitativ analysiert.

Extern: Verbraucherportal-BW

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