Justiz

Verzögerungen bei der Landesoberkasse bei Buchung von Geldstrafen

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Bei der Landesoberkasse kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungsdauern, da Geldstrafenzahlungen aufgrund einer Neuprogrammierung nicht automatisiert den entsprechenden Verfahren und Schuldnern zugeordnet werden. Daher muss die Landesoberkasse vorübergehend manuell den Eingang der Zahlungen überprüfen.

Bei der Extern: Landesoberkasse (Öffnet in neuem Fenster) kommt es nach Auskunft des Finanzministeriums wegen einer Neuprogrammierung derzeit zu längeren Bearbeitungsdauern. Zahlungen könnten im Falle von Geldstrafen momentan nicht automatisiert den entsprechenden Verfahren und Schuldnern zugeordnet werden. Daher muss die Landesoberkasse vorübergehend manuell überprüfen, ob Geldstrafen bereits bezahlt wurden oder noch offen sind. Das führt zu temporären Verzögerungen. In etwa zwei Wochen soll die automatisierte Zuordnung nach Auskunft des Finanzministeriums wieder möglich sein.

Zur Überbrückung werden die Staatsanwaltschaften Ersatzfreiheitsstrafen in dieser Zeit deshalb nur vollziehen, wenn sich Verurteilte zum Antritt ihrer Ersatzfreiheitsstrafe freiwillig stellen und nicht dartun, dass sie ihre Geldstrafe bereits beglichen haben. Bei den Verurteilten, die sich bereits wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft befinden, wird die Landesoberkasse regelmäßig händisch abgleichen, ob zwischenzeitlich Zahlungen auf die jeweiligen noch offenen Geldstrafen erfolgt sind. Hintergrund ist ein dem Justizministerium bekannt gewordener Fall eines wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe Inhaftierten, bei dem die Zahlung eines Dritten nicht sofort zugeordnet werden konnte.

Sobald die automatisierte Zuordnung wieder möglich ist, wird die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen wieder wie gewohnt fortgeführt werden. Die Systemumstellung bei der Landesoberkasse ist laut Finanzministerium notwendig, um Verfahrensabläufe zu verbessern und effizienter zu gestalten. Ersatzfreiheitsstrafe greift bei Verurteilungen zu Geldstrafen, wenn diese nicht gezahlt werden. Die Betroffenen wurden nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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