Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister­konferenz 2025 in Berlin

Weniger Bürokratie und mehr Schutz für Kinder und Jugendliche – das sind die zentralen Botschaften der Verbraucherschutzministerkonferenz 2025 in Berlin.

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Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Symbolbild

„Heute findet für viele Menschen, vor allem für Jugendliche ein großer Teil ihres Lebens in der digitalen Welt statt. Dies bietet viele Vorteile aber auch Risiken. Deshalb waren sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder und des Bundes einig, dass wir auf mehr Verbraucherbildung, aber auch auf klare Regelungen setzen müssen, um einen effizienten Verbraucherschutz zu ermöglichen“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk im Anschluss an die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK).

Verbraucherschutz in der digitalen Welt

„Nicht verpassen! Dein Produkt im Warenkorb ist jetzt günstiger geworden.“ Wer kennt das nicht? Meistens allerdings zeitlich begrenzt. Auch wenn man sich gerade nicht auf der Seite befindet, nutzen Plattformbetreiber verschiedene Wege über Benachrichtigungen und E-Mails, die Nutzerinnen und Nutzer wieder auf die gewünschte Seite zu locken. Möglich macht das eine neue Generation von digitalen Designelementen, sogenannte Hyper Engaging Dark Patterns (HEDP) (PDF). Sie verursachen einen potenziell suchterzeugenden Sog für Nutzer, insbesondere für Kinder und Jugendliche, indem sie psychologische Mechanismen wie Belohnung, Verlustangst und sozialen Druck nutzen.

Der unter anderem von Baden-Württemberg eingebrachte Beschluss kritisiert die fehlende gesetzliche Regulierung dieser manipulativen Gestaltung von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken durch HEDP. „Wir fordern daher auf Ebene der Europäischen Union (EU) eine konsequente Überprüfung, um Nutzerinnen und Nutzer und vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen“, sagte Minister Hauk.

Auch der wirksame Schutz und eine bessere Kontrolle personalisierter Werbung im Netz war ein zentrales Thema der Konferenz. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Recht auf selbstbestimmte Personalisierung der persönlichen Daten durch mehr Transparenz bekommen“, betonte Minister Hauk.

Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts der Länder haben im Rahmen der VSMK in Berlin auch über eine einen besseren Schutz von Bankkunden sowie vor sogenannten Fake-Shops, erhöhte Rechte im Online-Handel und ein Recht auf schnelles Internet beraten.

Bürokratie abbauen – Nationale Meldepflicht im Lebensmittelrecht streichen

Die EU-Kommission und die neue Bundesregierung haben sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen. Für die Wirtschaft soll bei Meldepflichten die Übererfüllung von EU-Vorgaben vollständig beseitigt werden. „In dem von Baden-Württemberg eingebrachten Beschluss haben wir das nationale Lebensmittelrecht auf unnötige Meldepflichten geprüft. Es gibt einige rein nationale Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen sowie für Labore, die nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Verwaltung erheblichen Aufwand bedeuten. Der Nutzen für den Verbraucherschutz dagegen ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre sehr begrenzt. Daher haben wir den Bund gebeten, das Verfahren zur Streichung dieser Meldepflichten einzuleiten, um damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten“, erklärte Minister Hauk.

Überhöhte Verbraucherstrompreise in Deutschland wirksam bekämpfen

Die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind Stand heute viel zu hoch. Sowohl absolut gesehen, als auch im europäischen Vergleich. Mit durchschnittlich 40 Cent je Kilowattstunde sind sie laut Eurostat (2024) etwa doppelt so hoch wie in den Nachbarländern Frankreich, Polen, Spanien oder Schweden und über dreimal so teuer wie in Ungarn. Gleichzeitig sind die europäischen Börsenstrompreise fast wieder auf das Vorkrisenniveau abgesunken. Auch die deutschen Industriestrompreise liegen etwa im europäischen Mittelfeld. „Der Hauptgrund für die hohen Preise sind die ausufernden Umlagen, Abgaben und Steuern, die den Verbraucherstrompreis in Deutschland exorbitant verteuern. Ein hoher Verbraucherstrompreis mindert die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger sowie die Binnennachfrage. Das wirkt unmittelbar als Inflationstreiber und belastet zunehmend gerade die mittleren und unteren Haushaltseinkommen. Aus diesem Grund muss der Bund die Verbraucherpreise bis auf das EU-Niveau absenken und einen Teil der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung an die Verbraucher und die Unternehmen zurückgeben“, forderte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Alle Umlagen, Abgaben und Steuern müssten kritisch überprüft werden. Insbesondere die im Jahr 1999 im Rahmen der damaligen Ökosteuerreform eingeführte Stromsteuer wäre heute nicht mehr zeitgemäß. Gleiches gelte für die Kraft-Wärme-Kopplungsumlage, für die es bei der Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind und Wasser keine Berechtigung mehr gebe. „Der Ausbau der Übertragungsnetze als wichtige Infrastrukturmaßnahme im Zusammenhang mit der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kosten hierfür dürfen deshalb nicht allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden“, so Minister Hauk.

Bestehendes Verbraucherschutzniveau bei Fluggastrechten beibehalten

Beim Antritt einer lang ersehnten Reise kann bereits auf dem Weg in den Urlaub viel passieren, etwa Flugverspätungen oder -ausfälle. Hier ist es wichtig, als Verbraucherinnen und Verbraucher starke Fluggastrechte zu haben. Auf Ebene der Europäischen Union werde derzeit die Fluggastrechte-Verordnung überprüft und geändert. „Hier besteht die Gefahr, dass durch die Revision der Verordnung das bestehende Verbraucherschutzniveau abgesenkt wird. Hiergegen spricht sich die VSMK aus, um auch weiterhin effektive Fluggastrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu garantieren,“ erklärte Minister Hauk.

Verbraucherschlichtung im Bereich der Pflegeheime voranbringen

Für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner kann eine vertragliche Streitigkeit mit dem Heimbetreiber ein existenzielles Problem darstellen. Ein Anbieterwechsel, wie dieser in anderen Verbraucherbereichen oft üblich ist, kann hier schwer bis unmöglich sein. „Leider sind die Heimbetreiber in den meisten Fällen nicht bereit an einer für Sie freiwilligen Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Die Verbraucherschlichtung ist jedoch eine Möglichkeit, Streitigkeiten durch einen unabhängigen Schlichtungsvorschlag ohne ein langes Verfahren zu befrieden und so langfristig und nachhaltig eine positive Beziehung der Vertragsparteien zu fördern“, erklärte Minister Hauk.

Die VSMK setzt sich daher auf Initiative von Baden-Württemberg für die Einführung einer Pflichtschlichtung in diesem Sektor ein. Die Heimbetreiber sollen dadurch mit dem Thema Verbraucherschlichtung in Kontakt kommen und ihnen die Vorteile – auch für die Unternehmerseite – aufgezeigt werden.

Verbraucherschutzministerkonferenz

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Landes finden Konferenzen der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der Länder und des Bundes statt. Sie sind ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Verbraucherschutzpolitik und dienen der Koordination und Abstimmung. Von den in der Verbraucherschutzministerkonferenz gefassten Beschlüssen gehen maßgebliche Impulse für die Entwicklung des Verbraucherschutzes in Deutschland und Europa aus. Vorsitzland in 2025 ist Berlin.

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