Doping

Unabhängige Expertenkommission zur Dopingprävention eingerichtet

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Ampullen mit dem Medikament «Recormon», das den als Dopingmittel «EPO» bekannt gewordenen Wirkstoff Erythropoietin enthält (Foto: © dpa).

Im Kampf gegen Doping hat die Landesregierung eine unabhängige Kommission eingerichtet, welche künftig Forschungsvorhaben der sportmedizinischen Institute begutachtet. Der Landessportverband begrüßte die Einrichtung der Kommission ausdrücklich.

Im Kampf gegen Doping hat die Landesregierung eine unabhängige Kommission eingerichtet, welche künftig Forschungsvorhaben der sportmedizinischen Institute an den Uniklinika in Ulm, Tübingen/Stuttgart, Heidelberg und Freiburg begutachtet. Damit sollen mögliche Interessenskonflikte im Hinblick auf die ebenfalls an den Uniklinika angesiedelte sportmedizinische Betreuung der Landeskaderathleten verhindert werden. „Wir schaffen eine Kontrollinstanz, damit Forschung nicht für Dopingzwecke instrumentalisiert wird“, sagt Sportministerin Susanne Eisenmann. Diese bundesweit wegweisende Einrichtung ist ein neuer Bestandteil des „Struktur- und Funktionsplans für die Sportmedizin im Land Baden-Württemberg“. Dieser regelt die sportmedizinische Betreuung von D-Kaderathletinnen und -athleten (Landeskader). „Wir wollen einen sauberen Sport. Im Zentrum des Struktur- und Funktionsplans steht deshalb die Gesundheit unserer Kaderathleten und der Kampf gegen Doping“, so Eisenmann. Auch der Landessportverband begrüße die Einrichtung der Kommission ausdrücklich.

Renommierte Fachleute bilden interdisziplinäres Gremium

Die vierköpfige Kommission soll zunächst für zwei Jahre bestehen. In dieser Zeit erstellt sie die Richtlinien für die Kommissionsarbeit und erprobt diese an konkreten Forschungsvorhaben. Anschließend soll die Kommission stets für eine Dauer von fünf Jahren berufen werden. Das Gremium setzt sich aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen zusammen. Für die Rechtswissenschaft ist Prof. Dr. jur. Wolfgang Schild eingesetzt, für die Leistungsphysiologie Prof. Dr. med. em. Hans Hoppeler, den Bereich Ethik vertritt Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni und die klinische Medizin vertritt Prof. Dr. med. Gerhard Schuler.

Ergebnisse der Begutachtung sind bindend

Das Votum der Experten hat für die universitären Untersuchungsstellen verbindlichen Charakter. Wird ein negatives Votum der unabhängigen Expertenkommission missachtet, ist dies nicht mit der medizinischen Betreuung der Kaderathleten vereinbar. Als Konsequenz bekäme die universitäre Untersuchungsstelle deshalb keine Fördermittel des Landes für die sportmedizinische Betreuung der Kaderathleten. Derzeit fördert das Land die sportmedizinische Betreuung der Kaderathleten mit insgesamt jährlich rund einer Million Euro.

Weitere Informationen

Für die sportmedizinische Betreuung der Landeskaderathleten stehen vier sportmedizinische Untersuchungsstellen, angesiedelt an den sportmedizinischen Ambulanzen der Universitätsklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen/Stuttgart und Ulm, zur Verfügung. In Baden-Württemberg gibt es aktuell mehr als 2.000 Kaderathletinnen und Kaderathleten. Insgesamt werden an den vier sportmedizinischen Untersuchungsstellen jährlich rund 3.000 Sporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt.

Primäres Ziel der internistisch-leistungsphysiologischen und orthopädischen Sporttauglichkeitsuntersuchung ist es, Gesundheitsschäden und Überbeanspruchungen der Athleten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die jährlichen Sporttauglichkeitsuntersuchungen werden an allen vier Standorten nach vorgegebenen Leitlinien durchgeführt. Diese werden insbesondere dahingehend aktualisiert, dass Maßnahmen der Dopingprävention und ethische Aspekte der Arztrolle aufgenommen werden.

Die sportmedizinische Betreuung der Kaderathletinnen und Kaderathleten der Landesfachverbände ist ein elementarer Bestandteil der Sportförderung in Baden-Württemberg. Diese Sportförderung erfolgt auf der Grundlage des am 30. Januar 1973 vom Ministerrat beschlossenen und vom Landtag verabschiedeten „Struktur- und Funktionsplans für die Sportmedizin im Land Baden-Württemberg“, der im Jahr 1996 und zuletzt im Jahr 2017 fortgeschrieben wurde.

Vitae der Sachverständigen

Rechtswissenschaft: Prof. Dr. jur. Wolfgang Schild

Prof. Dr. jur. Wolfgang Schild (geboren 1946) ist ein österreichischer Jurist und Rechtshistoriker. Er wurde 1977 Professor an der Universität Bielefeld, wo er den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie bekleidet. Unter anderem durch Publikationen zum Sportstrafrecht hat Prof. Schild einen hohen Bekanntheitsgrad in Fachkreisen erlangt.

Medizin - Leistungsphysiologie: Prof. Dr. med. em. Hans Hoppeler

Prof. Dr. med. em. Hans Hoppeler (geboren 1948) war von 1977 bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Anatomie der Universität Bern. Er war Mitglied der Paoli-Kommission, die die Geschichte der Freiburger Sportmedizin unter ihren ehemaligen Professoren Joseph Keul und Armin Klümper untersuchte.

Ethik: Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni

Prof. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni (geboren 1969) ist stellvertretender Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen. Er ist Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin, der European Society for Philosophy in Medicine and Healthcare, der International Association of Bioethics und assoziiertes Mitglied des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften.

Medizin - Klinische Medizin: Prof. Dr. med. Gerhard Schuler

Prof. Dr. med. Gerhard Schuler (geboren 1946) ist ein international renommierter Mediziner. Von 1995 an bis 2017 war er Direktor der Klinik für Innere Medizin/Kardiologie des Leipziger Herzzentrums. Im vergangenen Jahr ist er auf der internationalen Konferenz „Cᶟ – Complex Cardiovascular Catheter Therapeutics“ in Orlando, USA, für sein Lebenswerk mit dem Livetime-Award ausgezeichnet worden.

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