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Umfangreiches Sanierungsprogramm im Land gegen Blow-Up-Gefahr auf Autobahnen

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Durch große Hitze hat sich auf der Autobahn 5 der Fahrbahnbelag um rund 30 Zentimeter angehoben (Bild: © dpa).

Um in Zukunft sogenannte „Blow-Ups“ – das plötzliche Aufplatzen von Beton-Fahrbahnen – zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt. Auf 48 Kilometern der betroffenen Autobahnabschnitte laufen die Arbeiten bereits.

Angesichts der anhaltend hohen Temperaturen haben die Behörden auf einzelnen Autobahnabschnitten in Baden-Württemberg Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet, um die Autofahrer vor der Gefahr der sogenannten „Blow-Ups“ - dem plötzlichen Aufplatzen von Beton-Fahrbahnen – zu schützen. Um in Zukunft „Blow-Ups“ zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg bereits ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt.

Die Gesamtkosten dafür liegen nach Berechnungen aus dem Jahr 2015 bei rund 300 Millionen Euro. Diese Summe stellt das Land aus dem Erhaltungsprogramm des Bundes zur Verfügung. Hinzu kommen Sonderkosten etwa für Brücken, die in den betroffenen Abschnitten mit saniert werden müssen sowie die Preissteigerung über die Jahre.

Im Sommer 2015 hatten in Baden-Württemberg Temperaturen von mehr als 30 Grad über mehrere Tage hinweg zu insgesamt fünf Hitzeschäden auf Bundesfernstraßen in Betonbauweise geführt. Unter anderem kam es auch zu drei Blow-Ups – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten. Wegen dieser Vorfälle und der anhaltenden Hitzeprognose hatte das Verkehrsministerium seinerzeit die vier Regierungspräsidien im Land angewiesen, bei anhaltend hohen Temperaturen Tempolimits von 80 Kilometern pro Stunde und Verkehrswarnungen für Autobahnen mit Betonfahrbahnen anzuordnen. Infolge der Schadensfälle auch in anderen Bundesländern hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur ständigen Teilnahme an der Expertengruppe „Fahrbahndecken aus Beton – Hitzeschäden“ eingeladen, um den Sachstand bezüglich der Hitzeschäden 2015 zu erörtern und die weitere Vorgehensweise zu vereinheitlichen.

Die Erkenntnisse und Festlegungen aus dieser Expertengruppe haben als Entscheidungsgrundlage gedient, um das weitere Vorgehen in Baden-Württemberg für 2016 festzulegen: Künftig werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur noch tagsüber in der Zeit von 10 bis 20 Uhr verhängt. 

Mittelfristig sollen die Betondecken auf allen betroffenen Fahrbahnabschnitten im Land ausgetauscht werden. Nach vorläufigen Erhebungen sind etwa 270 Kilometer Richtungsfahrbahnen betroffen, davon im Regierungsbezirk Stuttgart circa 172 Kilometer und im Regierungsbezirk Karlsruhe rund 98 Kilometer. Spätestens im November 2016 werden insgesamt rund 48 Kilometer Richtungsfahrbahn erneuert sein. Die betroffenen Abschnitte befinden sich auf  der A 5, der A 6, der A 656, der A 7, der A 8 und der A 81. Das Sanierungsprogramm soll binnen zehn Jahren umgesetzt werden.

Als kurzfristige Maßnahme zur wirksamen Vorbeugung gegen weitere verkehrssicherheitsgefährdende Hitzeschäden wurde bei vielen Fahrbahnen, die nach 2018 saniert werden, der Einbau von Entspannungsstreifen eingeführt. Alle vorliegenden Erkenntnisse haben ergeben, dass bei Streckenabschnitten mit Entspannungsbereichen aus Asphalt keine direkte Gefahr von Hitzeschäden mehr gegeben ist. In welchen Bereichen die Entspannungsstreifen eingebaut werden, wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden, da die Entspannungsstreifen bei der späteren Sanierung wieder ausgebaut werden müssen, sowie auf Grundlage der kurzfristigen Umsetzbarkeit. Für die übrigen Betonfahrbahnen in Baden-Württemberg, welche bis Ende 2018 saniert werden (ca. 60 Prozent) sind temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen nach wie vor erforderlich.

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