Grundsteuer

Transparenzregister zu aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen für die Grundsteuer aktualisiert.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Neubaugebiet von Weissach
Symbolbild

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert. Der zugrundeliegende Datensatz hat ein Update bekommen und wurde dem fortgeschrittenen Stand der Grundsteuermessbeträge angepasst. Mithilfe des Transparenzregisters können Bürgerinnen und Bürger online nachvollziehen, welcher Hebesatz in ihrer Kommune für das Grundvermögen (Grundsteuer B) aufkommensneutral wäre.

Bandbreite an möglichen Hebesätzen

Für die Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Noch liegen die neuen Grundsteuermessbeträge nicht vollständig vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Basis für die Berechnung des aufkommensneutralen Hebesatzes ist die Summe der Grundsteuermessbeträge in einem Stadt- oder Gemeindegebiet, die das Finanzamt bereits festgesetzt hat. Das Finanzministerium wird die Kommunen auch gesondert über ihr aktuell festgesetztes Grundsteuermessbetragsvolumen informieren, da dieses bislang nicht allen Kommunen in vollem Umfang zur Verfügung steht. Das kann den Kommunen als zusätzliche Hilfsgröße dienen, um ihre Hebesätze festzulegen. Abweichungen zwischen der mitgeteilten Summe der Messbeträge und der Summe der in den Kommunen vorhandenen Messbeträge können mithilfe eines Bestandsabgleichs – der bis Anfang November zum Datenabruf in ELSTER bereitgestellt wird – aufgelöst werden.

Transparenzregister als Anhaltspunkt für Kommunen

Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich und bieten einen Anhaltspunkt über die möglichen aufkommensneutralen Hebesätze. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen. Das ergibt sich schon daraus, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer als ungerecht und verfassungswidrig eingestuft hat. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Kommunen erheben schlussendlich auch die Grundsteuer und teilen den Eigentümerinnen und Eigentümern dann im finalen Grundsteuerbescheid mit, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zu zahlen haben.

Weitere Meldungen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Logo von Start-up BW
Start-up BW

Dion+ im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Person vor Computerbildschirm mit BauTheLänd-Homepage
Bauen

Neue Wissensplattform „Bau the Länd“

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
Wirtschaft

Förderprogramm „Umweltfinan­zierung“ der L-Bank gestartet

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien