Grundsteuer

Transparenzregister zu aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen für die Grundsteuer aktualisiert.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Neubaugebiet von Weissach
Symbolbild

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert. Der zugrundeliegende Datensatz hat ein Update bekommen und wurde dem fortgeschrittenen Stand der Grundsteuermessbeträge angepasst. Mithilfe des Transparenzregisters können Bürgerinnen und Bürger online nachvollziehen, welcher Hebesatz in ihrer Kommune für das Grundvermögen (Grundsteuer B) aufkommensneutral wäre.

Bandbreite an möglichen Hebesätzen

Für die Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Noch liegen die neuen Grundsteuermessbeträge nicht vollständig vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Basis für die Berechnung des aufkommensneutralen Hebesatzes ist die Summe der Grundsteuermessbeträge in einem Stadt- oder Gemeindegebiet, die das Finanzamt bereits festgesetzt hat. Das Finanzministerium wird die Kommunen auch gesondert über ihr aktuell festgesetztes Grundsteuermessbetragsvolumen informieren, da dieses bislang nicht allen Kommunen in vollem Umfang zur Verfügung steht. Das kann den Kommunen als zusätzliche Hilfsgröße dienen, um ihre Hebesätze festzulegen. Abweichungen zwischen der mitgeteilten Summe der Messbeträge und der Summe der in den Kommunen vorhandenen Messbeträge können mithilfe eines Bestandsabgleichs – der bis Anfang November zum Datenabruf in ELSTER bereitgestellt wird – aufgelöst werden.

Transparenzregister als Anhaltspunkt für Kommunen

Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich und bieten einen Anhaltspunkt über die möglichen aufkommensneutralen Hebesätze. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen. Das ergibt sich schon daraus, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer als ungerecht und verfassungswidrig eingestuft hat. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Kommunen erheben schlussendlich auch die Grundsteuer und teilen den Eigentümerinnen und Eigentümern dann im finalen Grundsteuerbescheid mit, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zu zahlen haben.

Weitere Meldungen

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

Vertragsunterzeichnung "Programm Flächendeckung" beim BMDS
Digitalisierung

Digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche bringen

Tag der Nationalhymne in Rumänien
Handwerk

Wirtschaftsministerin reist nach Rumänien

Porträt Prof. Dr. Thomas Riecke-Baulecke
Schule

ZSL-Präsident geht in Ruhestand

von links nach rechts: Prof. Peter Middendorf (Rektor der Universität Stuttgart), Ministerpräsident Cem Özdemir, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Jan Hesthaven (Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT))
Sicherheit

Innovationen für Sicherheit, Verteidigung und Resilienz

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Wirtschaft

Erweiterung der SUSS MicroTec SE in Karlsruhe

Start-up WOW Challenge
Start-up BW

BLACKPIN.IOT im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Lang gestreckter, historisch verzierter Raum mit hohen Rundbogenfenstern, Parkettboden und einer Orgel am Ende des Saals. Moderne Sitzmöbel und Tische bilden verschiedene Arbeits- und Aufenthaltsbereiche.
Vermögen und Bau

MINT-Exzellenzgymnasium in Bad Saulgau eröffnet

Auszeichnung der Gigabitkommunen mit Herrn Minister
Digitalisierung

Fast ein Drittel der Kommunen erreicht vollständige Gigabitversorgung

Bescheidübergabe Reallabor für physische KI am IPAI CAMPUS
Künstliche Intelligenz

Zehn Millionen Euro für Reallabor für physische KI am IPAI CAMPUS

Baden-Württemberg-Empfang am Landesstand auf der Frankfurter Buchmesse
Kultur- und Kreativwirtschaft

Landesstand auf der Frankfurter Buchmesse

Logo von Start up BW
Start-up BW

Gründerwasen 2026 in Stuttgart

Bescheidübergabe am 7. Oktober 2026
Technologie

Innovations- und Transferzentrum für Drohnen und Drohnenabwehr

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Haushaltsentwurf für 2027 verabschiedet

Key Visual Wirtschaftsgipfel Afrika
Außenwirtschaft

Fünfter Wirtschaftsgipfel Afrika in Stuttgart