Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2023 startet

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Ein Junge taucht im Freibad.

Das Tourismusinfrastrukturprogramm 2023 ist gestartet. Bis zum 1. Oktober können Städte und Kommunen Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen stellen.

Ab 13. Juni 2022 können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2023 (TIP) stellen. Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp erklärte: „Das TIP ist das zentrale Fachförderprogramm, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu unterstützen. Mit der Förderung bringen wir die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Freizeit- und Tourismuseinrichtungen voran und schaffen in der Folge einen echten Mehrwert für Gäste und Einheimische. Langfristig werden sich diese Investitionen für alle auszahlen.“ Insgesamt stehen voraussichtlich zehn Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort zur Verfügung. 

Die Tourismuskommunen im Land seien ein wichtiger Partner, um das Urlaubsland Baden-Württemberg im internationalen Wettbewerb um Gäste gut zu positionieren, so der Staatssekretär. Da der Tourismus weiterhin eine Freiwilligkeitsaufgabe der Kommunen sei, sei es umso wichtiger, immer wieder den enormen Nutzen von Investitionen in ein hochwertiges touristisches Angebot hervorzuheben und das Bewusstsein für den vielfachen Nutzen in den Kommunen und Landkreisen zu unterstreichen. „Die Städte und Gemeinden im Land profitieren vielfach von einer qualitativ hochwertigen touristischen Infrastruktur. Gäste erhöhen die regionale Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen und die Bürgerinnen und Bürger können auf hervorragende Angebote vor Ort zurückgreifen“, sagte Rapp abschließend.

Das Tourismusinfrastrukturprogramm

Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 60 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus nutzen.

Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2022 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.

Serviceportal: Kommunale Tourismusinfrastruktur – Förderung beantragen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Tourismusinfrastrukturprogramm 2023

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