Verbraucherschutz

Tipps zum Erkennen von Fake-Shops im Internet

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Eine Frau sitzt an einem Computer.

Verbraucherschutzminister Peter Hauk warnt vor gefälschten Internet-Verkaufsplattformen. Auf den ersten Blick seien solche Fake-Shops schwer zu erkennen, bei genauerem Hinsehen gebe es aber Anhaltspunkte, um solche Shops zu entlarven. Was kann man tun, wenn man Verstöße feststellt oder Opfer geworden ist?

„Der Onlinehandel boomt. Immer häufiger tummeln sich täuschend echt aussehende Fake-Shops (gefälschte Internet-Verkaufsplattformen) auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Dabei geht es den vermeintlichen Onlinehändlern nicht nur darum, Geld zu kassieren, sie wollen auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln. Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk.

Immer mehr Verbraucher melden Fake-Shops

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte in den vergangenen Monaten ebenfalls einen Anstieg an von Verbrauchern gemeldeten Fake-Shops sowie an Betrugsfällen in Zusammenhang mit Fake-Shops verzeichnen. „Da immer mehr Menschen im Internet einkaufen, ist damit zu rechnen, dass das Ausmaß der Fake-Shops und die damit verbundenen Probleme noch zunehmen werden. Außerdem ist zu beobachten, dass die Betrügereien mit Fake-Shops variantenreicher und vielfältiger werden“, erklärte der Minister. In der Regel werbe ein Fake-Shop mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung, Schuhen oder Smartphones. Nach Zahlung per Vorkasse komme die bestellte Ware dann entweder nie an oder besitze eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen. „Verbraucher sollten deshalb auf keinen Fall per Vorkasse bezahlen, denn das Geld ist dann im Zweifel weg“, betonte der Verbraucherschutzminister. Bezahlt der Verbraucher dagegen per Lastschrift oder Kreditkarte, ließe sich der Betrag zurückholen oder der Kreditkartenbuchung widersprechen.

Impressum überprüfen

„Auch wenn Fake-Shops seriös aussehen, gibt es doch ein paar Anhaltspunkte, an denen man einen Fake-Shop erkennen kann“, sagte Minister Hauk. Erster Anhaltspunkt und leicht zu überprüfen, sei das Impressum. Bei vielen schlecht gemachten Fake-Shops fehle das Impressum komplett. Was die dubiosen Fake-Shops eint, sei oft ein Domainname, der zuvor bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt wurde. Dadurch könne es vorkommen, dass manche Fake-Shops den Namen eines geschlossenen Handwerksbetriebs oder Restaurants haben. „Wenn ein Klempner plötzlich Markenschuhe zum Schnäppchenpreis anbietet, dann sollten Verbraucher misstrauisch werden, denn das könnte ein Indiz für einen Fake-Shop sein“, sagte Minister Hauk. Schwieriger sei die Sache, wenn sich ein gefälschtes Gütesiegel auf einer professionell gemachten Fake-Shop-Seite befindet. „Ob das Siegel echt ist, lässt sich leider nur auf der Seite des Siegelanbieters herausfinden. Dort sind alle Firmen gelistet, die tatsächlich über das Zertifikat verfügen“, klärte Hauk auf. Ein fehlendes Gütesiegel sei aber kein Hinweis, dass es sich um einen unseriösen Shop handelt. „Gibt es dagegen keine oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen, dann ist das ein Indiz, dass etwas nicht stimmt und man misstrauisch werden sollte“, betonte der Minister.

Konkrete Zahlen zu Fake-Shop-Fällen gibt es nicht. Für das Jahr 2016 weist die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts 70.506 Fälle von Warenbetrug im Internet aus. Wie viele dieser Fälle in Zusammenhang mit einem Fake-Shop stehen, lässt sich nicht nachvollziehen.

Was tun, wenn man Verstöße feststellt oder Opfer geworden ist?

Vermuten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sind Opfer eines Fake-Shops geworden, haben sie die Möglichkeit, sich an folgende Institutionen zu wenden:

1. bei Vermutung eines Fake-Shops

  • Marktwächter Digitale Welt
    Der Marktwächter Digitale Welt ist eines der Frühwarnsysteme der Verbraucherzentralen. Dieser analysiert die Märkte aus Verbrauchersicht und hilft Verbraucherschützern, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Arbeitsgrundlage des Marktwächters sind die Informationen aus den Verbraucherberatungen der bundesweit rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Um weitere Erkenntnisse zu sammeln, nimmt der Marktwächter ebenfalls Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.
    Marktwächter Digitale Welt
  • Landeskriminalamt Baden-Württemberg
    Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) nimmt ebenfalls Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten entgegen, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern. Die Nachricht wird dann vom Landeskriminalamt an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
    Polizei: Formular Internetwache

2. als Opfer eines Fakeshops

  • Marktwächter Digitale Welt
    Zu Analysezwecken bittet auch der Marktwächter Digitale Welt um die Mitteilung von Betrugsfällen über die Internetseite.
    Marktwächter Digitale Welt
  • Anzeige bei der Polizei
    Betrugsopfer sollten auf jeden Fall bei der Polizei Anzeige erstatten.
    Polizei-Beratung: Fake-Shops
    Polizei: Internetwache
    Wichtig für eine Anzeige bei der Polizei ist, dass alle Beweise für den Online-Kauf gesichert wurden. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails sollten aufbewahrt und ausgedruckt werden.

Informationen rund um den Verbraucherschutz

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Facebook: VerbraucherBW

Verbraucherportal Baden-Württemberg

Verbraucherportal Baden-Württemberg: Bezahlen im Internet

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