Coronavirus

Stadt Mannheim bearbeitet Entschädigungsanträge für Corona-Absonderungen

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Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett.

Die Stadt Mannheim bearbeitet vom kommenden Jahr an Entschädigungsanträge wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg. Eine Entschädigung erfolgt, wenn es aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots zu einem Verdienstausfall kam.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim hat sich bereit erklärt, die Entschädigungsanträge wegen Corona-Absonderungen vom kommenden Jahr an für ganz Baden-Württemberg zu bearbeiten. Bislang sind es die vier Regierungspräsidien, die die Anträge entgegennehmen und prüfen.

„Der Stadt Mannheim und ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bin ich sehr dankbar, dass sie diese wichtige Aufgabe übernehmen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am 14. Dezember 2022 in Stuttgart. „Das Mannheimer Gesundheitsamt ist aufgrund seiner Größe und der Strukturen sehr gut geeignet und wird diese Arbeit sehr gut meistern. Mein Dank gilt zudem den Regierungspräsidien, die in der schwierigen Phase der Corona-Pandemie die Bearbeitung der Entschädigungsanträge zuverlässig gestemmt und die Gesundheitsämter dadurch entlastet haben.“

Zentrale Bearbeitung in Mannheim

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz betonte: „Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Landesregierung in unsere Stadtverwaltung setzt. Die neue Aufgabe ist eine Auszeichnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Gesundheitsamtes, die sich durch ihr Engagement und ihre professionelle Arbeit in der Pandemie ausgezeichnet und bewährt haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch anstehende Herausforderungen gemeinsam angehen können.“

Mit der Bereitschaft, die Arbeit zentral für alle zu übernehmen, ermöglicht es die Stadt Mannheim nun, dass die Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden. Das Geld für die Entschädigungszahlungen kommt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt.

Mannheims Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert: „In der Bekämpfung der Pandemie hat das Gesundheitsamt in Mannheim eine zentrale Rolle übernommen. Dem außergewöhnlichen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir es zu verdanken, dass wir diese Ausnahmesituation zusammen gemeistert haben. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich danken.“

Entschädigung bei Verdienstausfall wegen der Absonderungspflicht

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben. Dies galt bis zum Inkrafttreten der Corona Verordnung absonderungsersetzende Maßnahmen am 16. November 2022 für alle von einer Absonderungspflicht oder von einem Tätigkeitsverbot Betroffenen. Seit dem 16. November 2022 haben nur noch Personen Anspruch, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, in Massenunterkünften und in Justizvollzugsanstalten arbeiten und einem Tätigkeitsverbot unterliegen.

Antragstellung erfolgt durch die Arbeitgeber

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Antragstellung durch die Arbeitgeber, da diese den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmer auszubezahlen haben. Auf die Antragstellung hat der Zuständigkeitswechsel keine Auswirkungen. Anträge werden weiterhin über das ländergemeinsame Online-Portal eingereicht. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Entschädigungen wegen Absonderung und Kinderbetreuung

Online-Portal IfSG: Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

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