Medizinische Versorgung

Sozialversicherungspflicht für Poolärzte in Bereitschaftspraxen

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Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Symbolbild

Gesundheitsminister Manne Lucha bedauert die Entscheidung des Bundessozialgerichts über eine Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzten, die als sogenannte Poolärztinnen und -ärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind.

Enttäuscht reagierte Gesundheitsminister Manne Lucha auf die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach künftig eine Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzten, die als sogenannte Poolärztinnen und -ärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, gelten soll.

„Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden gehört zu den unverzichtbaren Interessen des Allgemeinwohls und muss der Bevölkerung uneingeschränkt und niederschwellig zur Verfügung stehen. Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts ist dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen“, sagte Lucha am Dienstag, 24. Oktober 2023, in Stuttgart.

Einsatz für Ausnahmeregelung

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte sich Baden-Württemberg als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte eingesetzt. Leider habe der Bund diesem berechtigten Anliegen eine Absage erteilt, so Lucha. „Das ist wirklich keine gute Nachricht für die vielen engagierten Ärztinnen und Ärzte, die bei den Bereitschaftsdiensten freiwillig eine große Unterstützung geleistet und die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte mit ihrer Tätigkeit entlastet haben. Der Bund hat von den Ländern eine klare Aufforderung erhalten, dass eine entsprechende Regelung für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst zeitnah vorliegen muss, ich erwarte jetzt für die Bereitschaftsdienstpraxen zeitnah eine Lösung vom Bund“, so Lucha weiter.

„Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg“, sagte der Minister. „Mein Dank gilt allen, die in den bislang bewährten Versorgungsstrukturen engagiert die Patientinnen und Patienten versorgt haben und sich aktuell für die Funktionsfähigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit allerhöchstem Engagement einsetzen.“

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