Einzelhandel

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt wird fortgesetzt

Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt wird mit den Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“ und mit leicht angepassten Konditionen fortgeführt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt des Wirtschaftsministeriums wird mit den Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“ und mit leicht angepassten Konditionen fortgeführt und ist ab sofort wieder für eine Antragstellung geöffnet.

„Zwar haben sich die Besucherfrequenzen vielerorts glücklicherweise wieder erholt, jedoch ist vor allem in kleineren Kommunen ein Besucherrückgang zu befürchten. Veranstaltungen sind nach wie vor ein großer Anreiz für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstadt zu kommen. Instrumente des Stadtmarketings, wie beispielsweise Werbekampagnen und Gutscheinsysteme, können einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung des innerstädtischen Gewerbes leisten. Deshalb freue ich mich, dass wir auch in diesem Jahr mit unserem erfolgreichen Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt Kommunen und ihre innerstädtischen Akteure dabei unterstützen können, die Einzelhandels- und Gewerbestruktur in ihren Zentren mit attraktiven Events und Stadtmarketingkonzepten zu stärken“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Im Rahmen der Förderlinie „Veranstaltungen“ sind Kommunen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche beziehungsweise neu gestaltete Events handeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.

Für die Förderlinie „Stadtmarketing“ sind Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine antragsberechtigt. Förderfähig ist die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent – die maximale Zuschusshöhe 50.000 Euro.

Weitere Meldungen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Wahlen

Landtagswahl voraussichtlich am 8. März 2026

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. März 2025

Logo der Servicestelle Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung

Servicestelle bringt Bürgerbeteiligung voran

Eine Lehrerin mit einem Tablet in der Hand steht vor einer digitalen Tafel.
Schule

2.200 neue Lehrkräfte gesucht

Eine Besucherin des Karlsruher Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) geht an einer Video-Installation von Marcel Duchamp vorbei. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Kunst

Land vergibt sieben Kunststipendien in Paris

Eine Mitarbeiterin fertigt Lehmziegel an.
Bauen

Jetzt für Innovationspreis Lehmbau 2025 bewerben

Gewinner Start.me.up Regional Cup Böblingen
Startup BW

Weightloss Fitness im Finale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Landwirtschaftliche Fläche im Bauland. (Bild: Elke Lehnert / Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung)
Flurneuordnung

Land ermöglicht vorzeitigen Start für Flurneuordnungen

Ein Hausarzt misst den Blutdruck einer Patientin (Bild: © dpa).
Ländlicher Raum

Neues Projekt stärkt hausärztliche Versorgung im Ländlichen Raum

Kühe stehen auf einer Wiese (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Landwirtschaft

Optimierung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen

von links nach rechts: Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges; Präsident des Amtsgerichts Freiburg, Dr. Jürgen Adam; Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Jörg Müller
Justiz

Neuer Präsident beim Amtsgericht Freiburg

Euro-Banknoten
Verbraucherschutz

Warnung vor Finanztipps auf Social Media

Neuer Amtsleiter Bad Urach - Portrait Ruppert
Finanzverwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Bad Urach

Schüler während des Physikunterrichts im Klassenraum (Bild: dpa)
Schule

Demokratiebudget auf berufliche Schulen erweitert

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Reform der Landesbauordnung beschlossen