Die Soforthilfen des Bundes wurden in das Förderprogramm des Landes aufgenommen. Neben den Kammern unterstützt jetzt auch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Antragstellung auf Soforthilfe.
Die Förderbedingungen für die Extern: Soforthilfe Corona (Öffnet in neuem Fenster) werden angepasst durch die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Soforthilfen des Bundes und des Landes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe vom 8. April 2020. Neben den Kammern, die bereits seit 25. März 2020 die Soforthilfeanträge vorprüfen und für die Beratung zur Verfügung stehen, wird nun auch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diese Aufgabe für die neu hinzukommenden Antragsteller aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft übernehmen. Für diese beiden Veränderungen des Förderprogramms bedarf es einer Änderung der Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung (CorUnVO).
Extern: Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Portal BW-Soforthilfe.de (Öffnet in neuem Fenster)
Soforthilfen auch für die Land- und Forstwirtschaft
Corona-Hilfspaket unterstützt Kreativ- und Kulturschaffende
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Download: Änderung der Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)