Corona-Verordnung

Schwerpunkt-Kontrollaktion in der Gastronomie

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Eine Frau deckt in einem Restaurant in Münstertal einen Tisch ein und trägt Mundschutz.

Mit einer Schwerpunkt-Kontrollaktion in Gaststätten, Restaurants und Cafés am 21. und 22. Oktober wollen das Gesundheitsministerium und das Innenministerium auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen.

Gaststätten, Restaurants und Cafés werden am kommenden Donnerstag und Freitag (21. und 22. Oktober) verstärkt kontrolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden im ganzen Land überprüfen dann die Einhaltung der Corona-Verordnung. Im Einzelfall werden sie dabei auch von der Landespolizei unterstützt. Mit dieser Schwerpunktaktion wollen das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen.

„Es ist weiterhin wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und die Regeln einhalten. Nur so können die Schritte in Richtung Normalität gelingen. Deshalb möchten wir mit dieser Schwerpunkt-Kontrollaktion die Menschen im Land sensibilisieren, die Corona-Verordnung weiterhin einzuhalten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Mit der neuen Corona-Verordnung, die am 15. Oktober in Kraft getreten ist, ermöglicht das Land weitere Freiheiten – etwa mit dem 2G-Optionsmodell für Geimpfte und Genesene, das auch in der Gastronomie angewendet werden kann. „Wir müssen sicherstellen, dass Gastwirte die Impf- oder Genesenennachweise auch tatsächlich kontrollieren und die Kontaktdaten erheben. Nur dann kommen wir sicher durch den Herbst und Winter. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten“, betont der Minister.

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