Fußverkehr

Schritt für Schritt zu durchgängigen Fußwegenetzen

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Fußgänger werfen ihre Schatten auf die Straße. (Foto: dpa)

Um den Fußverkehrsförderung weiterzuentwickeln, bietet das Land zum bekannten Check nun auch den Fußverkehrs-Check-Plus für Kommunen an. Dies dient dazu, den Fußverkehr in Städten noch attraktiver zu gestalten. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. April 2022.

Die kommunalen Fußverkehrs-Checks sind seit 2015 ein zentrales Angebot des Landes für alle Kommunen, die sich bei der Fußverkehrsförderung weiterentwickeln wollen. Jetzt geht es in die nächste Runde: Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bietet dabei in diesem Jahr erstmals neben den bewährten Fußverkehrs-Checks auch sogenannte Fußverkehrs-Checks-Plus an. Diese bieten den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg eine ausführliche Beratung zu Fußverkehrskonzepten.

Staatssekretärin Elke Zimmer erläuterte: „Die Fußverkehrs-Checks dienen weiterhin als Einstieg in die Fußverkehrsförderung. Wir haben die Fußverkehrs-Checks dieses Jahr allerdings um eine neue Stufe ergänzt. Jetzt bieten wir den Kommunen mit den Fußverkehrs-Checks-Plus zusätzlich den Einstieg in die systematische Förderung des Fußverkehrs“. Entsprechend stehen die Fußverkehrs-Checks in diesem Jahr unter dem Motto „Schritt für Schritt zu Fußverkehrsnetzen“. „Mit Fußverkehrskonzepten können aus einzelnen Fußwegen lückenlose, attraktive Fußverkehrsnetze entstehen, die zum Zufußgehen einladen“, warb die Staatssekretärin für die Fußverkehrs-Checks-Plus.

15 Kommunen erhalten Fußverkehrs-Check in 2022

In insgesamt 15 Städten und Gemeinden finanziert das Land im Jahr 2022 Fußverkehrs-Checks, fünf davon erhalten einen Fußverkehrs-Check-Plus. Die darin enthaltene ausführliche Beratung zu Fußverkehrskonzepten bekommen zudem 10 weitere Kommunen, die in den vergangenen Jahren bereits einen Fußverkehrs-Check durchgeführt haben. Das Verkehrsministerium spricht in diesem Fall von einem Follow-up-Prozess.

Unabhängig von den Fußverkehr-Checks steht allen Kommunen in Baden-Württemberg die Förderung von Fußverkehrskonzepten offen. Im Rahmen der Fachkonzeptförderung des Verkehrsministeriums können landesweit Fußverkehrskonzepte und Fußverkehrsquerungskonzepte mit 50 Prozent gefördert werden.

Bewerbungsfrist bis zum 14. April 2022

Das Verkehrsministerium lädt alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu ein, sich für die Teilnahme an der achten Runde der Fußverkehrs-Checks unter dem Motto „Schritt für Schritt zu Fußverkehrsnetzen“ zu bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. April 2022.

Seit 2015 haben mehr als 70 Kommunen an den Fußverkehrs-Checks teilgenommen. Ziel der Checks ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken. Gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Expertinnen und Experten analysieren Bürgerinnen und Bürger die Situation des Fußverkehrs in ihrer Kommune. Zuerst werden gemeinsam die Stärken und Schwächen erfasst. Anschließend erarbeiten die Teilnehmenden Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Während der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem erfahrenen Fachbüro betreut und unterstützt. Das Land übernimmt die Kosten. Das Fachbüro übernimmt auch die Beratung der insgesamt 15 Kommunen zu Fußverkehrskonzepten im Fußverkehrs-Check-Plus und im Follow-up-Prozess.

Die Fußverkehrs-Checks

Ministerium für Verkehr: Fußverkehr

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