Denkmalförderung

Rund vier Millionen Euro für die Sanierung von 63 Kulturdenkmalen

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Das Freiburger Münster, mit LED-Strahlern angeleuchtet.
Das Freiburger Münster

In der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021 fördert das Land mit rund vier Millionen Euro die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 63 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Mit rund vier Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 63 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Tote-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Denkmale prägen unsere Kulturlandschaft

„Ich freue mich sehr, dass wir in der ersten Tranche der Denkmalförderung in diesem Jahr 63 Vorhaben mit rund vier Millionen Euro unterstützen können. Damit wollen wir auch das große Engagement fördern, das mit dem Erhalt eines Denkmals meist verbunden ist. Die zahlreichen Bau- und Kunstdenkmale in unserem Land sind ein wichtiger Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte des Landes, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz.

Unter den 63 Kulturdenkmalen, die in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms unterstützt werden, sind 33 private, 22 kirchliche und acht kommunale Denkmale. Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchbauten. Inhaltliche Schwerpunkte sind Fassaden- und Fenstersanierungen und Dachinstandsetzungen.

Der Freiburger Münsterbauverein erhält 390.000 Euro für die diesjährige Steinsanierung am Freiburger Münster. Auch für die Wallfahrtskirche Maria-Sand in Herbolzheim ist für die Notsicherung, Sicherung der Stuckdecke und des Dachstuhls eine Förderung in Höhe von 39.170 Euro vorgesehen. Die Evangelische Albankirche in Heilbronn-Frankenbach soll eine Zuwendung in Höhe von 69.370 Euro für den ersten Bauabschnitt der Außensanierung des Turms erhalten, für die Sanierung des Turmschafts/Turmhelms der Evangelischen Nikolauskirche Oberwälden sind 40.640 Euro, für die Innenrenovierung des Katholischen Münster St. Johannes Baptist in Bad Mergentheim sind 161.710 Euro, für die Restaurierungsarbeiten (Zweiter Bauabschnitt) am Heilig-Kreuz-Münster in Schwäbisch Gmünd 144.220 Euro und für die Kirchturmsanierung an der Evangelischen Nikomedeskirche in Hildrizhausen sind 58.600 Euro vorgesehen.

Auch Zuwendungen für private Vorhaben

Zuwendungen für private Vorhaben sind ebenfalls vorgesehen, beispielsweise für die Restaurierung des schmiedeeisernen Haupttores der Einfriedung der Lanzvilla in Mannheim, für die Gesamtinstandsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses in Ettlingen oder für die Sanierung eines Gebäudeensembles aus dem achtzehnten Jahrhundert in Heidelberg. Im Regierungsbezirk Stuttgart sind für Sicherungsmaßnahmen am Torhaus des Stolchschen Wasserschloss sowie für Sicherungsmaßnahmen am Nebengebäude ebenfalls Zuwendungen vorgesehen, sowie für Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade und Fenstern eines Wohnhauses in Schwäbisch Hall. 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar zu richten.

Geförderte kirchliche und kommunale Vorhaben

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben finden Sie über nachstehenden Link. Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragsteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümer vor.

Denkmalförderprogramm 2021 – Erste Tranche: Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen (PDF)

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