Denkmal

Rund 11,5 Millionen Euro für 220 Kulturdenkmale

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Restaurator bei der Arbeit in der Altstadtkirche Pforzheim (Foto: © Wirtschaftsministerium)

Das Wirtschaftsministerium fördert im Rahmen des Denkmalförderprogramms 220 Kulturdenkmale mit rund 11,5 Millionen Euro. Durch die Förderung können die Denkmale erhalten und saniert werden.

Das Denkmalförderprogramm 2018 geht in die letzte Runde: Mit rund 11,5 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Erhalt und die Sanierung von 220 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„In Baden-Württemberg gibt es mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale und über 60.000 archäologische Denkmale. Diese reiche Kulturlandschaft muss erhalten und geschützt werden. Mit der Denkmalförderung leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Mit der zweiten und damit letzten Tranche des Jahres 2018 unterstütze das Land 97 private Kulturdenkmale, 84 kirchliche und 39 kommunale Denkmale. Insgesamt seien in diesem Jahr 392 Anträge mit rund 18,5 Millionen Euro gefördert worden.

Gefördert werden unter anderem Instandsetzungsmaßnahmen an kommunalen Denkmalen wie dem Hölderlinhaus in Lauffen am Neckar, das eine Zuwendung von 203.250 Euro erhält. Für die Instandsetzung des Daches und der Fassade des Vierordtbades in Karlsruhe werden 122.340 Euro zur Verfügung gestellt. Auch Maßnahmen an kirchlichen Bauten unterstützt das Wirtschaftsministerium, so zum Beispiel die Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster mit 500.000 Euro oder die Außeninstandsetzung der Emmaus-Kirche mit Gemeindezentrum in Karlsruhe mit 81.930 Euro. Zuwendungen erhalten ebenfalls private Vorhaben, wie das Wasserschloss in Bopfingen-Trochtelfingen, der ehemalige königliche Bahnhof in Bad Waldbad und das ehemalige evangelische Pfarrhaus in der Strandbadstraße in Radolfzell.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen
am Neckar zu richten.

Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg: Informationen zum Förderverfahren

Wirtschaftsministerium: Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben (PDF)

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