Strassenbau

Rund 105 Millionen Euro für Brückenmodernisierung in Ulm

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Bauarbeiter beim Hochbau (Plan) (Bild: © Leniger Fotografie GmbH)

Die B10 ist in Ulm eine hochbelastete Durchgangsstraße. Sie führt über zwei Brückenbauwerke aus den späten 1960er Jahren, die dringend saniert werden müssen. Verkehrsminister Winfried Hermann übergab Oberbürgermeister Gunter Czisch den Förderbescheid in Höhe von rund 105 Millionen Euro. 

„Sanierung und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ist ein zentrales Anliegen und ein Investitionsschwerpunkt der Landesregierung“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Er fügte hinzu: „Ich freue mich daher, dass wir die Stadt Ulm bei den Brückenmodernisierungen im Zuge der B10 mit einem Zuschuss von rund 105 Millionen Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützen können. Damit übernimmt das Land die Hälfte der Kosten. Die Baumaßnahme hat auch noch positive Nebeneffekte. Denn durch die Auflösung des Blaubeurer-Tor-Rings in zwei Kreuzungsbauwerke wird ein Unfallschwerpunkt beseitigt. Außerdem werden die Fuß- und Radwege verbreitert.“

Hoch belastete Brücken müssen dringend erneuert werden

Die Wallstraßenbrücke über die Kienlesbergstraße und die Bahngleise sowie die Brücke über das Blaubeurer Tor in Ulm wurden in den Jahren 1967 bis 1969 erbaut. Aufgrund des schlechten Zustands müssen beide Brücken im Zuge der B 10 erneuert werden. Die Baulast liegt bei der Stadt Ulm. Die Bundesstraße erschließt die beiden Städte Ulm und Neu-Ulm und verbindet die A 8 im Norden mit der A 7 im Süden. Sie ist mit bis zu 86.000 Kraftfahrzeugen täglich, davon 90 Prozent innerörtliche Verkehre, hoch belastet.

Die Stadt Ulm hat in ihrem Förderantrag die Gesamtkosten für die Ersatzneubauten der beiden Brücken mit rund 207,7 Millionen Euro beziffert. Das Verkehrsministerium hat dem vom Regierungspräsidium Tübingen geprüften Förderantrag zugestimmt. Der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser sagte: „Brücken verbinden. Um die Verkehrsströme aufrechtzuerhalten sind sie unverzichtbar. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erneuerung ihrer in die Jahre gekommenen Brückenbauwerke. Auf diese Weise kann Ulm die Modernisierung der beiden großen Bauwerke an einer der wichtigsten Lebensadern der Stadt umsetzen.“

Fertigstellung bis 2030 geplant

Oberbürgermeister Czisch erklärte: „Eine Lebensregel sagt ‚Sorgfalt vor Tempo‘. Hier ist nun beides zugleich geglückt: Die Stadt Ulm hat den umfangreichen Förderantrag nicht nur in rekordverdächtig kurzer Zeit gestellt, sondern auch so gut begründet, dass er der sorgfältigen Prüfung durch das Verkehrsministerium standgehalten hat. Das Land hat ebenso schnell mit seiner Förderzusage reagiert. Wenn dieser gelungenen Vorarbeit, für die ich allen Beteiligten von Stadt und Land sehr, sehr herzlich danke, eine ebensolche bauliche Umsetzung folgt, dann bin ich sicher, dass unser ambitionierter Plan gelingt und wir bis zur Landesgartenschau 2030 diesen wichtigen Bereich beim Blaubeurer Tor verkehrlich wie städtebaulich völlig neu gestalten können."

Die Baumaßnahmen

Die Ersatzlösung sieht von Norden kommend eine gegenüber dem Bestandsbauwerk verkürzte 187 Meter lange neue Wallstraßenbrücke über die Kienlesbergstraße und die Bahngleise vor. Anschließend verbindet eine etwa 180 Meter lange aufgeschüttete Rampe und ein 80 Meter langes Trogbauwerk die Wallstraßenbrücke mit dem 200 Meter langen neuen Blaubeurer-Tor-Tunnel. Der Rückbau der Blaubeurer-Tor-Brücke und die Herstellung des Blaubeurer-Tor-Tunnels erfordert die Auflösung des Blaubeurer-Tor-Rings. Damit wird die Ost-West-Verbindung neu hergestellt. Städtebaulich positiver Nebeneffekt ist die Freistellung des über 55 Jahre lang von der Brücke überdeckten historischen Blaubeurer Tors. Die Gesamtbauzeit ist nach Angaben der Stadt von 2023 bis 2029 vorgesehen.

Im Rahmen des Extern: Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Öffnet in neuem Fenster) (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 unter anderem Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken in der Baulast der Landkreise und Gemeinden mit einer einmaligen Zuwendung. Gefördert werden Erhaltungsmaßnahmen, die zu einer langfristigen Verbesserung der statischen Bauwerkseigenschaften/Tragfähigkeitseigenschaften und der Gebrauchseigenschaften führen.

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