Justiz

Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Ruhestand

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Übergabe der Ruhestandsurkunde an Gudrun Schraft-Huber im Ministerium der Justiz und für Migration
Von links nach rechts : Präsident des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Volker Ellenberger, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Gudrun Schraft-Huber, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher

Justizministerin Marion Gentges hat die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Gudrun Schraft-Huber in den Ruhestand verabschiedet. Sie hat sowohl als Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart als auch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Justiz in Baden-Württemberg mit ihrer loyalen und verlässlichen Art wesentlich geprägt.

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Gudrun Schraft-Huber tritt nach über 38 Jahren in der baden-württembergischen Justiz in den Ruhestand. Gudrun Schraft-Huber war von 2013 bis 2017 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart und zuletzt seit Januar 2018 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Ministerin Marion Gentges verabschiedete die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Gudrun Schraft-Huber im Justizministerium in Stuttgart offiziell in den Ruhestand.

Marion Gentges sagte: „Gudrun Schraft-Huber ist eine beeindruckende Persönlichkeit und hat sowohl als Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart als auch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Justiz in Baden-Württemberg mit ihrer loyalen und verlässlichen Art wesentlich geprägt. Ihre Arbeit war getragen von einem bemerkenswerten beruflichen Ethos. Mit aller Kraft setzte sie sich für die Belange ihres Gerichts und darüber hinaus ein. Dafür danke ich ihr und wünsche ihr für ihren Ruhestand alles Gute.“

„Mir war wichtig, dass das Verwaltungsgericht auch in einer Zeit großer Veränderungen seinen Auftrag, Rechtsschutz zu gewähren und den Rechtsfrieden zu fördern, erfüllen konnte und die Gerichtsangehörigen ihren Aufgaben gerne nachkamen. Dabei haben mich viele Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Dafür bin ich sehr dankbar“, so Gudrun Schraft-Huber.

Gudrun Schraft-Huber

Gudrun Schraft-Huber studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe. 1984 trat Gudrun Schraft-Huber beim Amtsgericht Rastatt in den höheren Justizdienst ein und wurde entsprechend ihrem Verwendungswunsch bei der Bewerbung im Juli 1985 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgeordnet. Nach ihrer Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof von Oktober 1994 bis Juni 1995 wurde sie 1999 zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Von 2002 bis 2004 war Gudrun Schraft-Huber an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo sie als Pressesprecherin tätig war. 2007 wurde sie zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Von 2013 bis 2017 war sie Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart und wurde 2018 Präsidentin des Verwaltungsgericht Karlsruhe. Gudrun Schraft-Huber war außerdem bis 2022 Vorsitzende des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit und viele Jahre als Prüferin im Zweiten Juristischen Staatsexamen tätig.

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