Corona-Impfung

Öffnung der Terminvergabe für weitere vorerkrankte Menschen ab 3. Mai

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Aufkleber in Impfpass weist auf Impfung mit dem Impfstoff Moderna hin.

Vom 3. Mai an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität. Für die Impfung im Impfzentrum ist dabei ein Attest vom Arzt als Impfbescheinigung erforderlich.

Vom kommenden Montag, 3. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität (nach Extern: §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes (Öffnet in neuem Fenster)). Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas.

Vorgehen für Atteste

Lediglich für die Impfung im Impfzentrum ist dabei ein Attest vom Arzt als Impfbescheinigung erforderlich. In diesem Zusammenhang bitten Ministerium und Extern: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) (Öffnet in neuem Fenster) darum, erst dann ein Attest in der Praxis des behandelnden Arztes oder der Ärztin anzufordern, wenn ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart wurde, am besten erst wenige Tage vor dem vereinbarten Termin. Die Hausarztpraxen haben derzeit aufgrund der Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen in diesem Zusammenhang mit einem hohen Andrang zu tun. Das Attest erst nach der Terminbuchung anzufragen hilft, die anfallende Arbeit in den Praxen besser zu verteilen, und die Erreichbarkeit der Praxen sicher zu stellen. Vorerkrankte Menschen, die sich ohnehin beim Haus- oder Facharzt impfen lassen möchten, brauchen kein Attest. Die Daten über ihre Erkrankung liegen in der Praxis vor, ein eigener Nachweis erübrigt sich damit. Die Praxen werden sich abhängig von ihren Kapazitäten selbst bei den infrage kommenden Patientinnen und Patienten melden.

Wir öffnen ab kommenden Montag auch für Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma oder HIV die Impfterminvergabe. Allerdings ist der Impfstoff weiterhin begrenzt, und die Berechtigten erhalten nur nach und nach Termine“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 28. April, in Stuttgart. Mit dem weiteren Öffnungsschritt werden schätzungsweise rund 1,5 Millionen weitere Menschen impfberechtigt. Entsprechend ist ab Montag wieder mit einer großen Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe zu rechnen. Auch die Praxen rechnen mit deutlich mehr Nachfragen und bitten ihre Patientinnen und Patienten um Geduld.

„Die Haus- und Fachärzte kennen ihre Patienten und wissen, welche der Patientinnen und Patienten eine Impfung am dringendsten brauchen. Die Öffnung der Impfpriorisierung hat aber nicht zur Folge, dass mehr Impfstoff und mehr Termine zur Verfügung stehen. Daher bitten wir alle um Geduld: Ihre Haus- oder Facharztpraxis wird von sich aus auf Sie zukommen, wenn sie Ihnen ein Impfangebot machen kann“, so die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung, Dres. Metke und Fechner.

Pressemitteilung vom 27. April 2021: Impfterminvergabe für mehr Menschen aus der dritten Priorität möglich

Informationen zur Corona-Impfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufige Fragen

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