Auch 2019 wurden kaum Gentechnik-Funde in Lebensmitteln festgestellt. Das geht aus den Untersuchungsergebnissen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg hervor.
„Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher wollen keine Gentechnik auf Acker und Teller. Damit sie darauf vertrauen können, tatsächlich gentechnikfreie Produkte zu erhalten, untersuchen unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Eine gute Nachricht für Verbraucher ist, dass es auch 2019 nur wenig Gentechnik-Funde in Lebensmitteln gab“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse zu gentechnischen Veränderungen in Lebensmitteln im Jahr 2019 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg.
Das landeseigene Speziallabor am CVUA Freiburg hat im Jahr 2019 insgesamt 526 Lebensmittelproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Die Lebensmittel wurden auf allen Stufen der Herstellung und des Handels beprobt. In insgesamt 38 Proben beziehungsweise 7,2 Prozent haben die Experten gentechnisch veränderte Bestandteile gefunden. Der Anteil positiver Proben hat damit gegenüber den Vorjahren, in denen 5,6 und 6,0 Prozent der Proben betroffen waren, leicht zugenommen. „Die einzelnen Positivbefunde und die Befunde im Spurenbereich zeigen, dass die Stichprobenuntersuchungen auch weiterhin notwendig sind, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. In Baden-Württemberg werden wir daher auch künftig Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersuchen“, betonte Minister Hauk.
Ernteproben aus Baden-Württemberg sind gentechnikfrei
In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Im globalisierten Weltmarkt ist jedoch nicht auszuschließen, dass weiterverarbeitete Lebensmittel gentechnisch veränderte Anteile enthalten. Damit keine unzulässige Gentechnik in Lebensmitteln baden-württembergischer Verbraucherinnen und Verbraucher landet, kontrollieren die Expertinnen und Experten auf mehreren Ebenen und nehmen neben Lebensmitteln stichprobenartig auch Saatgut, heimische Ernteproben und Futtermittel unter die Lupe.
So konnten die Labore 2019 in den untersuchten landwirtschaftlichen Ernteproben aus Baden-Württemberg keine gentechnisch veränderten Organismen nachweisen. „Wer direkt bei Erzeugern aus der Region kauft, bekommt frische hochwertige und obendrein gentechnikfreie Produkte. Sicherheit bietet auch das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW). Seit 2019 ist der Standard „Ohne Gentechnik“ verpflichtender Bestandteil für alle mit dem QZBW ausgezeichneten Produkte“, betonte Hauk abschließend.
Wann dürfen Lebensmittel gentechnisch verändert sein?
Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung erfolgreich durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener, gentechnisch veränderter Organismen in einem Lebensmittel oder einer Zutat über 0,9 Prozent, muss dies gekennzeichnet werden. Bei einem Anteil bis zu 0,9 Prozent kann die Kennzeichnung entfallen, wenn die Ursache für diesen Anteil zufällig oder technisch unvermeidbar war. Bestandteile von nicht zugelassener, gentechnisch veränderter Papaya waren in zwei Proben (zwei unterschiedliche Chargen) einer gezuckerten Fruchtkonserve nachweisbar. Bei den positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 Prozent, insbesondere bei Soja. Leicht höher, aber immer noch als rechtskonform zu bewerten, waren vier positive Befunde für zugelassenes gentechnisch verändertes Soja zwischen 0,13 und 0,22 Prozent bei Säuglingsnahrung auf Sojabasis, einem vegetarischen Alternativprodukt für Schnitzel und bei Sojalecithin. Überschreitungen des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 Prozent für zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzen wurden dagegen wie seit Jahren auch in diesem Jahr nicht festgestellt.
Spuren an zugelassenem gentechnisch verändertem Mais waren in einer Probe Mikrowellenpopcorn nachweisbar. Bei allen weiteren Lebensmitteln auf Maisbasis wurde kein gentechnisch veränderter Mais angetroffen. Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gentechnisch verändertes Soja nachweisbar; allerdings nur in sehr geringen Spuren, so dass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.
Landwirtschaftliches Zentrum Augustenberg: Nachweis auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)