Rettungsdienst

Neues Maßnahmenpaket für bessere Notfallversorgung

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Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im baden-württembergischen Rettungsdienst dürfen nun mehr medizinische Maßnahmen durchführen. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Notfallversorgung, da Patientinnen und Patienten so schneller geholfen werden kann.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter helfen Menschen und retten Leben. Seit heute haben sie mehr Möglichkeiten, um den Menschen im Notfall noch schneller zu helfen. Damit gehen wir den nächsten wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Optimierung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg – und wir zeigen den hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben“ sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Ab dem 1. Juli 2022 ist es im baden-württembergischen Rettungsdienst den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern möglich, bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragen worden sind. Beispielsweise können Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei starken Schmerzen lindernde Medikamente verabreichen, noch bevor eine Notärztin oder ein Notarzt eingetroffen ist. Die Einführung dieser sogenannten Vorabdelegation hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossen. Die Umsetzung kann ab heute landesweit beginnen.

Kompetenzen der Notfallsanitäter werden voll ausgeschöpft

„Die Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden damit voll ausgeschöpft, eine optimale Therapie kann früher beginnen und die notärztlichen Ressourcen können gezielter disponiert werden. Gleichzeitig können die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre beruflichen Fähigkeiten nunmehr voll zum Einsatz bringen,“ betonte Innenminister Thomas Strobl.

Unter dem Vorsitz des Innenministeriums Baden-Württemberg und unter Beteiligung der Leistungsträger im Rettungsdienst, der Landesärztekammer und der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst wurde seit Anfang 2021 eine Konzeption zur Vorabdelegation erarbeitet. Die Vorgabe der jeweiligen Maßnahmen und deren Überprüfung erfolgt durch die Ärztlichen Verantwortlichen im Rettungsdienst bei den Leistungsträger und Leistungserbringer in der bodengebundenen Notfallrettung Baden-Württemberg. Regelmäßige Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Eignung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie deren Überprüfung gewährleisten eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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