Umwelt

Neuer Erlass schreibt Beurteilungsgrundlage für mögliche PFC-Belastungen fort

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Um überprüfen zu können, ob das Grundwasser von per- und polyfluorierten Chemikalien nachteilig verändert wurde, benötigen die Wasser- und Bodenschutzbehörden eine möglichst genaue Beurteilungsgrundlage. Hierfür hat das Umweltministerim einen Erlass vorgegeben.

Mit einem Erlass hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft seinen nachgeordneten Behörden neue „Geringfügigkeitsschwellenwerte“ für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vorgegeben. Der neue Erlass ersetzt die vorläufigen Beurteilungskriterien, die das Umweltministerium zum Schutz von Grundwasser und Boden trotz eingeschränkter Datenlage bereits im Jahr 2015 erlassen hatte.

„Damit unsere Wasser- und Bodenschutzbehörden prüfen können, ob das Grundwasser von PFC-Verbindungen nachteilig verändert wurde, benötigen sie eine möglichst genaue Beurteilungsgrundlage“, sagte der Amtschef des Umweltministeriums, Ministerialdirektor Helmfried Meinel. Mit dem Erlass sorge das Ministerium dafür, dass die zuständigen Behörden im Land die von PFC hervorgerufenen Belastungen einheitlich nach aktuellen Maßstäben beziffern und bewerten könnten.

In Baden-Württemberg wurden im Raum Rastatt, Baden-Baden und Mannheim großflächige Bodenbelastungen mit PFC festgestellt. Als Ursache hierfür gilt die Aufbringung von Kompost mit Schlämmen aus der Papierherstellung. Darüber hinaus gibt es landesweit an verschiedenen Stellen kleinräumige PFC-Verunreinigungen, die meist durch Löschmitteleinsätze verursacht wurden. Auch in anderen Bundesländern wurden PFC-Belastungen aufgrund verschiedener Ursachen festgestellt.

„Wir gehen davon aus, dass sich die PFC-belasteten Flächen in Nordbaden aufgrund der Anwendung der neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte in der Region Rastatt/Baden-Baden von bisher 545 Hektar auf 644 Hektar vergrößern und in Mannheim mit rund 240 Hektar annährend gleichbleiben werden“, sagte Amtschef Meinel weiter. Da die neu hinzukommenden Flächen jedoch bereits unter dem Verdacht gestanden hätten, mit PFC belastet zu sein, hätten die zuständigen Behörden die Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel das Vorernte-Monitoring, bereits im Vorfeld des aktuellen Erlasses auf diesen Flächen angewandt, betonte Meinel. 

In Baden-Württemberg gelten etwa 70 Prozent des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource. „Die neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte sind auch für die Trinkwasserbewertung leitend und sorgen daher auch in diesem Bereich für ein weiterhin hohes Schutzniveau im Land“, so Ministerialdirektor Meinel.

Weitere Informationen

Die im Erlass aufgeführten Geringfügigkeitsschwellenwerte für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) gehen auf einen Bericht einer im Jahr 2013 eingerichteten Arbeitsgruppe der Ländergemeinschaften Wasser (LAWA) und Boden (LABO) zurück. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, für die für das Grundwasser maßgeblichen PFC-Verbindungen sogenannte „Geringfügigkeitsschwellenwerte“ (GFS-Werte) auf der Basis humantoxikologischer Daten zu erarbeiten. Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 hat die Umweltministerkonferenz (UMK) der Veröffentlichung des Berichts „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser - per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)” zugestimmt.

Umweltministerium: Erlass „Anwendung der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) zur Beurteilung nachteiliger Veränderungen der Beschaffenheit des Grund- und Sickerwassers aus schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten” (PDF)

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