Wohnungsmarkt

Neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse kommt

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Blick über Stuttgart von der Gänsheide.

Das Landgericht Stuttgart hat die Landesverordnung zur Mietpreisbremse aus formalen Gründen für unwirksam erklärt. Daher erlässt das Land vorzeitig eine neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse.

Das Landgericht Stuttgart hat sein Urteil zur Mietpreisbremse verkündet. Im Ergebnis wurde die Landesverordnung zur Mietpreisbremse aus formalen Gründen wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung für unwirksam erklärt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat umgehend auf das Urteil reagiert, indem die amtliche Begründung im Internet öffentlich gemacht wurde.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte hierzu: „Wir werden vorzeitig eine neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse erlassen.“ Das weitere Vorgehen sei inzwischen auch schon in enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz beraten worden. „Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten erfordert eine neue Gebietskulisse. Zur Aktualisierung des zugrundeliegenden Datenmaterials über die Wohnungsmärkte wird ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Begründung wird dann entsprechend der Rechtsprechung veröffentlicht“, so Hoffmeister-Kraut.

Die Landesverordnung zur Mietpreisbremse trat am 1. November 2015 in Kraft, ohne dass eine Veröffentlichung der Begründung erfolgte. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Stuttgart das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2018 bestätigt und sich inhaltlich auch den Entscheidungen der Landgerichte München, Frankfurt und Hamburg angeschlossen.

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