Elektromobilität

Neue Förderung für Elektro-Carsharing im Ländlichen Raum

Das Land startet eine neue Förderung für vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge. Die Förderung soll gezielt ländliche Regionen unterstützen.

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Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Symbolbild

Das Verkehrsministerium fördert Carsharing mit Elektro(E)-Fahrzeugen in Baden-Württemberg mit einem eigenen Programm. Mit der neuen Förderung werden vor allem ländliche Regionen und Orte erreicht, in denen es bislang noch keine Carsharing-Angebote gibt.

Zentraler Baustein der Antriebswende

„Elektromobilität ist beim Carsharing gerade auf dem Land noch die Ausnahme. Dabei bietet gerade das Teilen von E-Autos die Chance, viele Menschen an die klimafreundliche Technik heranzuführen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. „Die Zahl der Autos insgesamt steigt, aber sie werden seltener genutzt. Das ist eine gute Voraussetzung, um Fahrzeuge zu teilen. Mit unserer Carsharing-Strategie 2030 und der neuen Förderung treiben wir den Ausbau des Carsharings im Land gezielt voran. Carsharing ist ein Beitrag zur Verkehrswende und soll auch zur Antriebswende beitragen. Es ermöglicht Auto-Mobilität ohne eigenes Auto und entlastet gleichzeitig Straßen und Städte. Carsharing spart Parkplätze und ist für die Nutzer günstiger als Ihr eigenes Auto.“

Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing (bcs), sagt: „Die neue Carsharing-Förderung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht und beschleunigt den Ausbau des Carsharing-Angebots in bislang nicht erschlossenen Gebieten. Das eröffnet für Bürgerinnen und Bürger neue Mobilitätsoptionen und festigt Baden-Württembergs Position als Vorzeigeland für die flächendeckende Verbreitung nachhaltiger Mobilitätslösungen.“

Minister Hermann betonte: „Ein gut ausgebautes Carsharing-System sorgt für mehr Freiheit bei weniger Verkehr. Es spart Platz, schont Ressourcen und macht Mobilität für viele bezahlbarer. Ein privates Auto steht im Schnitt 23 Stunden am Tag ungenutzt – das zeigt, wie viel Potenzial im Teilen liegt.“

Was das Verkehrsministerium fördert

Gefördert werden vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge mit einer einmaligen Festbetragsfinanzierung von 15.000 Euro. Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre. Das Ministerium rechnet mit etwa drei Fahrzeugen pro Landkreis, wenn sich die Anträge jenseits der Stadtkreise gleichmäßig verteilen. Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und richtet sich damit besonders an kleinere Anbieter. Neue Gebiete werden durch die Voraussetzung erschlossen, dass ein Mindestabstand von 600 Metern zu bestehenden Angeboten einzuhalten ist. Dabei handelt es sich um bislang unerschlossene Gebiete, die vor allem im ländlichen Raum liegen. Eine Kombination mit dem Förderprogramm charge@BW zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur ist möglich.

Carsharing-Strategie 2030

Das Verkehrsministerium hat auf Grundlage des Gutachtens „Carsharing in Baden-Württemberg“ (PDF) die Carsharing-Strategie 2030 entwickelt. Ziel ist, die Ressourcen des Landes dort einzusetzen, wo sie den größten Effekt für den Ausbau haben. Ein zentraler Ansatz ist die Starthilfe in wirtschaftlich schwierigen Umfeldern – genau dort setzt die Förderung an. Bis 2030 sollen 20.000 Carsharing-Fahrzeuge und 1,2 Millionen Berechtigte erreicht werden.

Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 20 private Autos

Ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Pkw ersetzen. Das senkt Verkehr, Lärm und Schadstoffbelastung. Besonders im ländlichen Raum kann Carsharing den Zweit- oder Drittwagen ersetzen und so den Umstieg auf nachhaltige Mobilität fördern.

Ministerium für Verkehr: Unterstützung von Carsharing-Angeboten

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