Luftreinhaltung

Neue Einzelausnahmen vom Verkehrsverbot möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Banner mit der Aufschrift "Feinstaubalarm", das Banner hängt an einer Fußgängerbrücke über der Bundesstraße 14 in Stuttgart. Im Vordergrund sind Messgeräte einer Feinstaubmessstation zu sehen.

Die Landesregierung schafft neue Möglichkeiten, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern. So kommt sie Menschen entgegen, die von den Fahrverboten über Gebühr belastet werden würden.

Die Landesregierung hat die Kriterien für spezielle Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, sogenannte Härtefälle, präzisiert. In die Präzisierung der Ausnahmeregelungen sind auch Überlegungen eingeflossen, die sich aus zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern ergeben haben. Auch Anregungen aus den Gesprächen, die die Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft, Gisela Erler, geführt hat, fanden Berücksichtigung.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Es werden neue Möglichkeiten geschaffen, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern.“ Wenn auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 insgesamt unumgänglich bleiben, so gelte es doch dort, wo es möglich ist, Menschen entgegenzukommen, die von den Fahrverboten über Gebühr belastet werden würden.

Nachbesserungen gemeinsam mit der Stadt Stuttgart

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Wir haben sehr großzügige Ausnahmen zum Beispiel für Lieferverkehr gewährt. Das hat zu berechtigten Fragen geführt, warum die Regelungen für Privatpersonen recht streng waren. Gemeinsam mit der Stadt hat das Land nun nachgebessert. Dass auch die neuen Ausnahmen nicht alle umfassen, liegt in der Natur der Sache: Eine Maßnahme, die keiner befolgen muss, wäre unwirksam.“

Zukünftig können Fahrten von den bestehenden Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 ausgenommen werden, wenn

  • (1) die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden (Temporärer Fahrtzweck),
  • (2) die Fahrten der familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren dienen (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder
  • (3) wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, zum Beispiel sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Zusätzlich wird wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck werden die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht. Hierdurch ergeben sich folgende neue Beurteilungsmaßstäbe:

Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung

Zumutbarkeitsgrenze

Monatliches Nettogehalt, Bisher

Monatliches Nettogehalt, Neu

1-Personen-Haushalt

1.130,00 Euro

1.415,00 Euro

2-Personen-Haushalt

1.560,00 Euro

1.950,00 Euro

3-Personen-Haushalt

1.820,00 Euro

2.275,00 Euro

4-Personen-Haushalt

2.110,00 Euro

2.640,00 Euro

5-Personen-Haushalt

2.480,00 Euro

3.100,00 Euro

* Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist. 

Mit diesem Vorgehen setzt die Landesregierung innerhalb kürzester Zeit einen Wunsch des Koalitionsausschusses um. Das Vorgehen wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmt. Die Regelung tritt unmittelbar in Kraft.

Voraussetzung für die Erteilung dieser Einzelfallgenehmigung ist die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen. Hierzu gehört, dass das entsprechende Fahrzeug mindestens eine grüne Plakette besitzt, das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter angemeldet wurde und kein von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommenes Alternativfahrzeug zur Verfügung steht.

Antragstellung bei der Stadt Stuttgart

Anträge auf die Erteilung einer Einzelfallgenehmigung können ausschließlich bei der Stadt Stuttgart gestellt werden. Die Stadt überprüft formlos abgelehnte Anträge auf Wunsch erneut. Liegt bereits ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor, ist zunächst die Stadt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zuständig. Lehnt die Stadt die Ausnahmegenehmigung weiterhin ab, wird das Widerspruchsverfahren automatisch an das Regierungspräsidium Stuttgart als übergeordnete Behörde weitergeleitet. Eventuelle Härtefälle werden somit auf städtischer wie auch auf der Ebene des Regierungspräsidiums Stuttgart behandelt. Dieses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig und kostet den Antragsteller knapp 30 Euro.

Weitere Meldungen

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Ein Fahrradfahrer fährt auf einem Radweg, der an einer Straße entlang läuft.
Rad- und Fußverkehr

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2026 startet

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“