Innovation

Neue Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH überprüft mit einem Tablet die Betriebsdaten von vernetzten Maschinen für Metallspritzguss. (Foto: © dpa)

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ startet in eine neue Auswahlrunde. Mit dem Programm stärkt das Land erneut gezielt innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind noch bis zum 28. Februar möglich.

„Die Stärkung und Förderung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum ist wichtiger denn je, um auf lange Sicht Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Einen wichtigen Beitrag leistet dabei die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelte Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘. Um die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu stärken, werden kleine und mittelständische Unternehmen gezielt in deren Innovationsreichtum unterstützt. Innovative und kreative Ideen beginnen meist im Kleinen. Damit diese auch umgesetzt und etabliert werden können, fördern wir als Land unsere innovationsorientierten Unternehmen im ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen im Fokus

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Bewerbungen für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune noch bis einschließlich Montag, den 28. Februar 2022 eingereicht werden.

„Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umweltschonender und klimafreundlicher gestalten, in den Fokus gestellt werden. ‚Spitze auf dem Land!‘ ermöglicht es den Unternehmen, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, betonte Minister Hauk.

Bis zu 20 Prozent Zuschuss für Investitionen

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

40 Millionen Euro Fördermittel bis 2027

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Förderperiode 2021-2027

Weitere Meldungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Wissenschaft und Forschung

KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Ein Thermometer zeigt 36 Grad Celsius an.
Gesundheit

Hitzeschutz gewinnt weiter an Bedeutung

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Landesgartenschau Ellwangen 2026
Ländlicher Raum

Positive Halbzeitbilanz der Landesgartenschau 2026

Ministerin Razavi überreicht den Förderbescheid.
Elektromobilität

Startschuss für Lkw-Ladenetz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Ein Gruppenbild mit einer Delegation aus Lwiw und der Ministerin
Wirtschaft

Wirtschaftsforum Baden-Württemberg – Ukraine

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt