Ernährung

Netzwerktagung zur Verwaltungsvorschrift Kantine

Mit klaren Vorgaben für die Landeskantinen fördert das Land die Nachfrage nach bio-regionalen Lebensmitteln aus Baden-Württemberg, was gleichzeitig die heimische Landwirtschaft stärkt.

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Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Symbolbild

„Diese Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil an bio-regionalen Lebensmitteln bis 2030 stufenweise auf 40 Prozent und den Anteil an regionalen Lebensmitteln auf 75 Prozent in landeseigenen Kantinen zu erhöhen und verfolgt es mit Nachdruck. Daher ist dieses Ziel in unserer Ernährungsstrategie verankert. Damit übernehmen wir eine Vorbildfunktion für andere Kantinen im Land. Mit klaren Vorgaben für unsere Landeskantinen fördern wir die Nachfrage nach bio-regionalen Lebensmitteln aus Baden-Württemberg, was gleichzeitig unsere heimische Landwirtschaft stärkt. Ein weiteres wichtiges Instrument sind die Qualitätsprogramme des Landes, wie das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Biozeichen Baden-Württemberg. Sie garantieren für hohe Qualität sowie regionale Herkunft und tragen zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei. Wenn wir mehr bio-regionale Lebensmittel wollen, geht das Land mit den Landeskantinen als gutes Beispiel voran. Wir unterstützen sie mit einem finanziellen Ausgleich und sind mit unserer Kantinenrichtlinie bundesweit Vorreiter. Ich danke allen Beteiligten, die an der Umsetzung dieses wichtigen Projekts mitwirken. Mit Christian Näthe, dem Küchenchef der Rotebühlkantine, haben wir einen Ernährungsbotschafter an unserer Seite, der im Rahmen unserer neuen Dachmarke ‚Das ganze Land zu Tisch. Gutes Essen für Baden-Württemberg.‘ authentisch für das Engagement der Landeskantinen steht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch, 2. Juli 2025, anlässlich einer Netzwerktagung mit den Landeskantinen in Stuttgart.

Einsatz regionaler Bio-Lebensmittel in landeseigenen Kantinen steigern

Mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Kantine, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Einsatz regionaler Bio-Lebensmittel in landeseigenen Kantinen sukzessive zu steigern. Auch im Biodiversitätsstärkungsgesetz ist die Förderung nachhaltiger Essensangebote in den Landeskantinen und der Ausbau der ökologisch bewirtschafteten Fläche auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 als Ziele verankert.

Die Landeskantinen erhalten neben einem finanziellen Ausgleich für mehr Bio-Lebensmittel Unterstützung durch ein fachliches Begleitprogramm. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), das Landeszentrum für Ernährung (LErn) und die Marketinggesellschaft Baden-Württemberg (MBW) bieten Workshops, Coachings und Veranstaltungen an. Um die Vorgaben der VwV-Kantine auf andere Lebensbereiche anzuwenden und Erfahrungen in Einrichtungen mit Vollverpflegung zu gewinnen, wird derzeit ein Modellprojekt mit Kliniken durchgeführt. „Ich bin davon überzeugt, dass die VwV Kantine und das Vorbild unserer Landeskantinen langfristig dazu führt, dass sich auch andere Träger wie Kommunen und Landkreise daran orientieren und dem Beispiel folgen. Mit einigen der Bio-Musterregionen haben wir bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen. Klar ist aber auch, dass sich das Ziel von 30 bis 40 Prozent Ökolandbau bis 2030 nicht per Gesetz verordnen lässt, sondern sich entlang der Verbrauchernachfrage entwickelt. Hierfür leisten wir einen wichtigen Beitrag“, betonte Minister Hauk.

Verwaltungsvorschrift Kantine

Die VwV Kantine ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Im Geltungsbereich liegen 42 Landeskantinen mit jährlich rund 1,2 Millionen Mittagessen. Für den finanziellen Ausgleich und die fachliche Begleitung stehen jährlich 2,2 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Das ganze Land zu Tisch: Regional und Bio in Landeskantinen anbieten

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