Atomkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I)

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I) wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass eine Brandschutztür nicht korrekt schloss. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.

In Block eins des Kernkraftwerks Philippsburg fanden am 14. April 2022 wiederkehrende Prüfungen an Türfeststellanlagen statt. Dabei wurde festgestellt, dass eine der Brandschutztüren bei Auslösung der Türfeststellanlage nicht vollständig zufiel. Der obere Türschließer wurde entsprechend nachjustiert. Danach schloss die Tür bei einer Wiederholung der Prüfung ordnungsgemäß.

Die betroffene Brandschutztür befindet sich im Maschinenhaus des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks. Sie trennt einen Raum, in dem brennbares Material gelagert wird, vom Rest des Maschinenhauses.

Im Brandfall ist vorgesehen, dass die Tür automatisch schließt, um eine Brand- und Rauchausbreitung zwischen den benachbarten Raumbereichen zu verhindern, bis der Brand gelöscht werden kann. Im vorliegenden Fall war diese Funktion nicht mehr ausreichend gewährleistet.

Sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering

Da alle weiteren Einrichtungen und Maßnahmen des Brandschutzes wie die Branderkennung durch Rauchmelder und die Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber war Folgende : Meldekategorie N (Normalmeldung); International Nuclear and Radiological Event Scale (INES) null (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Unterschiedliche Kategorien für meldepflichtige Ereignisse

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet:

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
     
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
     
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten oder Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.
     
  • Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

    Die Skala umfasst sieben Stufen:
    1 – Störung
    2 – Störfall
    3 – ernster Störfall
    4 – Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
    5 – Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
    6 – schwerer Unfall
    7 – katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (eins bis sieben) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe null” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Bundesweite Abfrage des Strom- und Wasserstoffbedarfs

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimawandel

2025 deutlich zu warm und mit ausgeprägter Hitzephase

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Stuttgart, 03.03.2026: Staatssekretär Andre Baumann (zweiter von links) mit den Gründern des Ombudsverein Erdwärme e. V. (von links): Dr. Herbert Pohl (Geschäftsführer, Deutsche ErdWärme GmbH), Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Dr. Horst Kreuter (Vulcan Energie Ressourcen GmbH), Andreas Mühlig (Leiter GE Erzeugung Betrieb EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Dr. Hansjörg Roll (Mitglied des Vorstands, MVV Energie AG), Klaus Preiser (Geschäftsführung, badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG), Jürgen Scheurer (Geschäftsführer, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.), Jörg Dürr-Pucher, (Vorsitzender, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.)
Energiewende

Ombudsverein Erdwärme für schnelle Schlichtungen gegründet

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Ein Intercity steht in einem Bahnhof. (© picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert/zb/dpa)
Sicherheit

Landesweiter Prozess für mehr Sicherheit im Bahnverkehr

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Autonomes Fahren im ÖPNV macht weiter Fortschritte

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Straßenbau

Neue Ortsumgehung bei Rißtissen für mehr Ruhe im Ortskern

Preisträger Landesforschungspreis 2026
Forschung

Landesforschungspreise 2026 nach Tübingen, Mannheim und Freiburg

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Walker kritisiert Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Naturschutz

Land kauft mehr Flächen für Natur- und Klimaschutz