Landwirtschaft

Mehrgefahrenversicherung um Hagelrisiko und Hopfenbau erweitert

Die Erweiterung des Förderprogramms Mehrgefahrenversicherung um das Risiko Hagel und den Hopfenbau stärkt die eigenverantwortliche Risikovorsorge der Landwirtschaft.

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Weintrauben
Symbolbild

Nachdem das Antrags- und Verwaltungsverfahren des Förderprogramms Mehrgefahrenversicherung im aktuellen Antragsjahr 2025 an das Flächeninformations- und Online-Antrags-System (FIONA) und den Gemeinsamen Antrag erfolgreich angebunden wurde, folgt nun in einem nächsten Entwicklungsschritt eine inhaltliche Erweiterung um das Risiko Hagel und den Hopfenbau. Durch den Ausbau des Förderprogramms wird die eigenverantwortliche Risikovorsorge der Landwirtschaft gestärkt, indem sie weitere Risiken und Kulturen berücksichtigt und damit die Liquiditäts- und Existenzsicherung der Betriebe erhöht.

Gefördert werden können ab dem Antragsjahr 2026 somit Versicherungsprämien für Versicherungen des Ernteertrags für in Baden-Württemberg gelegene Anbauflächen gegen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und Starkregen für Kulturarten des Obst-, Wein- und Hopfenanbaus.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Förderung 2026 im Überblick

Nachfolgend werden wichtige Eckpunkte zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ab 2026 erläutert, die von den Antragstellenden zu beachten sind:

Kurzüberblick Mehrgefahrenversicherung 2026 – Neu 

  • Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung wird um Hagel und Hopfenanbau erweitert. 
  • Es müssen für jede Kulturgruppe mindestens zwei der förderfähigen Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und Starkregen versichert werden. Einzelrisiken sind nicht mehr förderbar.
  • Die Anbauflächen einer Kulturgruppe dürfen nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein. Eine Aufteilung von Anbauflächen einer Kulturgruppe auf mehrere Versicherungsunternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Hektarhöchstwert für Hopfen beträgt 15.000 Euro.

Wichtige Fristen

  • Antragstellung im Rahmen des Gemeinsamen Antrages über FIONA bis zum 31. Mai 2026.
  • bis 30. September: Vollständige Bezahlung der Versicherungsprämie.
  • ab 30. September Anforderung der Nachweise (Versicherungsschein, Prämienrechnung, Zahlungsbeleg) durch den Prüfdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart

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