Ländlicher Raum

Maßgeschneiderte Förderungen für Frauen im Ländlichen Raum

Das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ unterstützt Kleinstunternehmen, die eine Marktnische erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen.

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Remstaler Powerfrauen

„Mit unserem Förderprogramm ,Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ (IMF) unterstützen wir Kleinstunternehmen, die eine Marktnische in ihrer Region erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen. Mit diesem Förderprogramm schaffen wir wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven mit qualifizierten Arbeitsplätzen, verbessern die Vereinbarkeit von Familie sowie Beruf und sichern so die Daseinsvorsorge im Ländlichen Raum. Um dies zu erreichen, bieten wir passgenaue Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen an, um persönliche sowie fachliche, insbesondere unternehmerische und ökologische Kompetenzen von Frauen zu stärken. Dafür stellen wir von 2023 bis 2027 insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt tragen die geförderten Projekte dazu bei, die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im Ländlichen Raum zu stärken und somit die Lebensqualität für alle Menschen im Ländlichen Raum zu erhöhen. Das IMF hat sich in den vergangenen Jahren zu einer maßgeschneiderten Förderung für Frauen im Ländlichen Raum etabliert“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Zwei Fördermodule

Mit dem Förderprogramm IMF unterstützt das Land Frauen im Ländlichen Raum mit zwei Fördermodulen:

1. Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten

Frauen, die ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder ihr schon länger bestehendes Kleinstunternehmen weiterentwickeln wollen, erhalten einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 160.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden.

Fördervoraussetzung ist, dass das Vorhaben bespielgebend für die Region ist oder zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen für die ländliche Bevölkerung beiträgt.

Förderfähig sind beispielsweise Kosten für die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich der Computersoftware und viele weitere anfallende Kosten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises, dass das Unternehmen bereits gegründet wurde sowie ein Unternehmenskonzept mit festgelegten Informationen.

2. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, werden mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kurse und Workshops bezuschusst. Dieser Zuschuss wird dem Träger der Maßnahmen gewährt. Zuwendungsfähig sind Kosten für Referentenhonorare und Seminarleitung inklusive Reisekosten sowie Kosten für Raummiete inklusive der notwendigen technischen Ausstattung. Gefördert werden Unterrichtskonzepte mit geeigneten Fachinhalten.

Förderanträge zu beiden Modulen können laufend bei den für den Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Landwirtschaft, gestellt werden. Die Projektauswahl mit anschließender Bewilligung erfolgt an feststehenden Priorisierungsterminen. Für die laufende Förderperiode können weiterhin Anträge gestellt werden.

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