Ländlicher Raum

Maßgeschneiderte Förderungen für Frauen im Ländlichen Raum

Das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ unterstützt Kleinstunternehmen, die eine Marktnische erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Remstaler Powerfrauen

„Mit unserem Förderprogramm ,Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ (IMF) unterstützen wir Kleinstunternehmen, die eine Marktnische in ihrer Region erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen. Mit diesem Förderprogramm schaffen wir wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven mit qualifizierten Arbeitsplätzen, verbessern die Vereinbarkeit von Familie sowie Beruf und sichern so die Daseinsvorsorge im Ländlichen Raum. Um dies zu erreichen, bieten wir passgenaue Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen an, um persönliche sowie fachliche, insbesondere unternehmerische und ökologische Kompetenzen von Frauen zu stärken. Dafür stellen wir von 2023 bis 2027 insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt tragen die geförderten Projekte dazu bei, die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im Ländlichen Raum zu stärken und somit die Lebensqualität für alle Menschen im Ländlichen Raum zu erhöhen. Das IMF hat sich in den vergangenen Jahren zu einer maßgeschneiderten Förderung für Frauen im Ländlichen Raum etabliert“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Zwei Fördermodule

Mit dem Förderprogramm IMF unterstützt das Land Frauen im Ländlichen Raum mit zwei Fördermodulen:

1. Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten

Frauen, die ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder ihr schon länger bestehendes Kleinstunternehmen weiterentwickeln wollen, erhalten einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 160.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden.

Fördervoraussetzung ist, dass das Vorhaben bespielgebend für die Region ist oder zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen für die ländliche Bevölkerung beiträgt.

Förderfähig sind beispielsweise Kosten für die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich der Computersoftware und viele weitere anfallende Kosten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises, dass das Unternehmen bereits gegründet wurde sowie ein Unternehmenskonzept mit festgelegten Informationen.

2. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, werden mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kurse und Workshops bezuschusst. Dieser Zuschuss wird dem Träger der Maßnahmen gewährt. Zuwendungsfähig sind Kosten für Referentenhonorare und Seminarleitung inklusive Reisekosten sowie Kosten für Raummiete inklusive der notwendigen technischen Ausstattung. Gefördert werden Unterrichtskonzepte mit geeigneten Fachinhalten.

Förderanträge zu beiden Modulen können laufend bei den für den Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Landwirtschaft, gestellt werden. Die Projektauswahl mit anschließender Bewilligung erfolgt an feststehenden Priorisierungsterminen. Für die laufende Förderperiode können weiterhin Anträge gestellt werden.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
Digitale Infrastruktur

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt