Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung nimmt Faschingsprodukte unter die Lupe

Die Lebensmittelüberwachung hat Faschingskostüme, Schminke und Gebäck in der närrischen Zeit wieder gezielt unter die Lupe genommen.

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Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Symbolbild

„Kultur und Bräuche zur Faschingszeit sind hierzulande besonders vielfältig. Von Faschingsumzügen bis hin zur traditionellen schwäbisch-alemannischen Fastnacht – überall im Land sind die Närrinnen und Narren wieder unterwegs und die fünfte Jahreszeit geht ihrem Höhepunkt entgegen. Kostüme, Schminke und süßes Gebäck spielen für die närrischen Tage eine zentrale Rolle. Unsere Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure führen deshalb zusammen mit den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) Baden-Württembergs wieder gezielte Schwerpunktkontrollen bei diesen saisonalen Artikeln durch. Die Ergebnisse bestätigen den Erfolg unserer langjährigen Arbeit. Die Sonderkontrollen bei Berlinern, Faschingskostümen und Faschingsschminke ermöglichen ein unbeschwertes Feiern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Stuttgart.

Faschingsgebäck auf dem Labortisch

Das CVUA Stuttgart untersucht regelmäßig Berliner, Fasnachtsküchle, Quarkbällchen und anderes leckeres Faschingsgebäck auf den Stoff Acrylamid. Dieser als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte herstellungsbedingte Kontaminant kann sich bilden, wenn stärkehaltige Lebensmittel, zum Beispiel beim Frittieren oder Backen, stark erhitzt werden.

In 33 der insgesamt 47 Proben der vergangenen beiden Jahre aus Bäckereien und Supermärkten war kein Acrylamid nachweisbar. Der höchste nachgewiesene Gehalt in den anderen Proben lag mit 35 Mikrogramm pro Kilogramm immer noch sehr deutlich unter dem Richtwert von 300 Mikrogramm pro Kilogramm für diverse Backwaren „Auch in der Fastnachtssaison 2025 sind wieder Proben des süßen Hefegebäcks auf dem Labortisch des CVUA Stuttgart. Die gute Nachricht bleibt: Bislang konnten wir keine Auffälligkeiten beobachten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich also auch in diesem Jahr bedenkenlos Berliner und Co. Genießen“, erläuterte Minister Hauk. Alle, die sich selbst an der Zubereitung von frittiertem Hefegebäck versuchen wollen, sollten darauf achten, dass das verwendete Frittierfett frisch sowie frei von Krümeln ist und nicht höher als 175 Grad Celsius erhitzt wird. Fasnachtsküchle sollten nicht zu dunkel gebacken werden. Ganz nach dem bekannten Prinzip „Vergolden statt Verkohlen“.

Ergänzend zu den Untersuchungen des CVUA Stuttgart begutachtete das CVUA Sigmaringen fünf Proben Berliner unter anderem sensorisch. Dabei wurde das Fett, in dem der Hefeteig gebacken wird, auf seinen Frischezustand geprüft. Altes Fett erkennt man vor allem dadurch, dass die braun verfärbte Kruste des Berliners stechend riecht beziehungsweise dass beim Essen ein leichtes Stechen im Hals verbleibt. Auch eine dickere Kruste von mehreren Millimetern liefert hierfür Anhaltspunkte: Altes Fett kann beim Frittieren nicht so hoch erhitzt werden wie frisches Fett. Durch die niedrigere Temperatur wird die Oberfläche des Hefeteigs nicht schnell genug frittiert und das Fett kann einige Millimeter in die Krume eindringen. Neben der Sensorik wurden die Proben auf nicht gekennzeichnete Allergene wie zum Beispiel Haselnuss, Walnuss oder Mandel überprüft. Erfreulicherweise waren in der Stichprobe weder sensorische Abweichungen noch eine unzureichende Kennzeichnung der Allergene feststellbar.

Alle vier CVUAs in Baden-Württemberg untersuchen darüber hinaus Fettgebackenes auch mikrobiologisch. Sie prüfen dabei insbesondere Berliner mit Marmeladenfüllung auf pathogene Bakterien (Salmonellen), Verderbniserreger und Hygienekeime. Von insgesamt 53 Proben waren 52 mikrobiologisch völlig unauffällig; SaImonellen oder Verderbniserreger waren in keiner Probe nachweisbar.

In einer Probe (Vanillestangen mit einer puddingartigen Füllung) wurde jedoch eine stark erhöhte Keimzahl an Escherichia coli gefunden. Erhöhte Keimzahlen dieses Erregers sind ein Indikator für Mängel in der Hygiene bei der Herstellung. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Keime bereits in der Füllung vorhanden waren. Sehr wahrscheinlich war ein zu lang gelagertes Füllmaterial die Ursache. Cremes und Puddings aller Art stellen ein günstiges Milieu für die Keimvermehrung dar. „Insgesamt ist dies ein sehr erfreuliches Ergebnis. Wir raten den Betrieben dennoch, frisch hergestellte Mischungen noch am selben Tag zu verarbeiten und nicht darüber hinaus aufzubewahren“, resümierte Minister Hauk die Ergebnisse dieses Untersuchungsschwerpunktes.

Positive Ergebnisse bei Faschingsschminke

Ob als Tiger, Fee oder Superheld – Faschingsschminke zaubert in diesen Tagen wieder bunte Masken auf große und kleine Gesichter. Das Kosmetiklabor des CVUA Karlsruhe nahm deshalb auch in diesem Jahr die beliebten Verwandlungskünstler genau unter die Lupe. Das Ergebnis der Untersuchungen macht Freude: Von Farbstoffen über Konservierungsstoffe bis hin zu verbotenen Substanzen wie Formaldehyd – von den 23 bisher getesteten Schminksets war nur ein Set zu beanstanden. Hier wurde der Konservierungsstoff Isobutylparaben nachgewiesen, der in kosmetischen Mitteln verboten ist. Der Stoff war in der Bestandteileliste aufgeführt, so dass er für Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Kennzeichnung erkennbar war.

„Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass sich die regelmäßigen Kontrollen auszahlen. Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher die Anwendungshinweise auf den Verpackungen beachten – zum Beispiel bei der Anwendung im Augenbereich – steht einer sicheren Verwandlung nichts im Wege“ freute sich Minister Hauk.

Direkten Hautkontakt mit Kostümen sicherheitshalber vermeiden

Auch Karnevalskostüme werden alljährlich zur Faschingszeit untersucht. Von den Kostümen können beim Tragen im direkten Hautkontakt Farbstoffe und deren Abbauprodukte übergehen. Jedes Jahr fallen Kostüme aus schwarzem Stoff auf, die den Stoff 1,4-Phenylendiamin enthalten. Für dieses Spaltprodukt eines Azofarbstoffes gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert. Wegen der Allergie auslösenden Wirkung ist der Stoff aber als gesundheitlich bedenklich zu sehen. Im vergangenen Jahr waren von 14 untersuchten Kostümen vier auffällig, die aktuellen Untersuchungen sind noch in vollem Gange. Wer hier auf Nummer sichergehen und Hautirritationen vermeiden möchte, sollte beim längeren Tragen besser unter dem Kostüm ein T-Shirt beziehungsweise eine Strumpfhose anziehen, um direkten Hautkontakt zu vermeiden.

CVUA Stuttgart: Fünf Jahre EU-Acrylamid-Verordnung – Alles gut?

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