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Landesjugendkuratorium neu aufgestellt

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Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone

Das Landesjugendkuratorium Baden-Württemberg hat sich neu aufgestellt. Vorrangige Ziele des Gremiums sind, das Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württembergs zu überarbeiten und zukunftsfähige Strukturen für mehr Jugendbeteiligung zu schaffen.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat die Mitglieder des Landesjugendkuratoriums Baden-Württemberg für diese Legislaturperiode neu berufen. Anlässlich der konstituierenden Sitzung gratulierte er den wiedergewählten Vorsitzenden Kerstin Sommer vom Landesjugendring Baden-Württemberg sowie deren Stellvertreter Benjamin Lachat vom Städtetag Baden-Württemberg. Vorrangige Ziele des Gremiums in dieser Legislaturperiode sind, das Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württembergs zu überarbeiten und zukunftsfähige Strukturen für mehr Jugendbeteiligung zu schaffen.

„Das Landesjugendkuratorium vereint Vertreterinnen und Vertreter aus den zentralen Jugendorganisationen und Verbänden Baden-Württembergs. So hat die Landesregierung ein hervorragendes, sehr kompetentes Beratungsgremium an ihrer Seite, um das Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren“, sagte der Minister am Montag, 11. Juli 2022. Er betonte: „Jugendbeteiligung ist das Herz einer zeitgemäßen Jugendpolitik.“

Als weitere und derzeit besonders relevante Aspekte will das Landesjugendkuratorium die Abmilderung der Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche, den Rechtsanspruch von Kindern auf eine Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026, die Kinder- und Familienarmut sowie die angespannte Fachkräftesituation in der Kinder- und Jugendhilfe angehen.

Landesjugendkuratorium

Nach § 15 Jugendbildungsgesetz wird im Land Baden-Württemberg ein Landesjugendkuratorium gebildet. Dessen Aufgabe ist es, die Landesregierung in Fragen der außerschulischen Jugendbildung und der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. So fördert es deren Weiterentwicklung und die Kooperation untereinander. Die Landesregierung hört das Gremium zu Fragen der Anerkennung von Trägern nach dem Jugendbildungsgesetz.

Dem Landesjugendkuratorium gehören die Dachverbände der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände, das Landesjugendamt (KVJS), weitere im Kinder- und Jugendbereich tätige Organisationen sowie in der außerschulischen Jugendbildung erfahrene Persönlichkeiten an. Das Sozialministerium trifft im Einvernehmen mit den weiteren zuständigen Ministerien die Auswahl der im Landesjugendkuratorium vertretenen Dachverbände, Organisationen und in der außerschulischen Jugendbildung erfahrenen Persönlichkeiten.

Die Geschäftsstelle des Landesjugendkuratoriums ist beim Sozialministerium angesiedelt (landesjugendkuratorium-bw@sm.bwl.de).

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