Verkehr

Land treibt die Erhaltung der Brücken weiter voran

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Viele Brücken müssen in den nächsten Jahren im Land saniert werden. Verkehrsminister Winfried Hermann sieht einen zusätzlichen Bedarf an Personal und finanziellen Ressourcen. Betroffen ist auch eine Brücke an der Bundesstraße 27 im Kreis Ludwigsburg.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich bei einem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums Stuttgart über die schadhafte Brücke im Zuge der Bundesstraße 27 (B 27) über dem Zubringer West-Ost bei Ludwigsburg informiert.

Der Verkehrsminister sagte: „Gerade bei vielbefahrenen Straßen wie hier an der B 27 bei Ludwigsburg ist eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur unbedingt notwendig. Zahlreiche Brücken im Land haben mittlerweile ein Alter erreicht, in dem eine Sanierung ansteht. Daher hat im Straßenbau die Erhaltung und Sanierung der Infrastruktur oberste Priorität.“

Über 600 Brücken sanierungsbedürftig

Hermann Klyeisen, stellvertretender Leiter der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen im Regierungspräsidium Stuttgart erläuterte das Vorgehen seiner Abteilung im Hinblick auf Sanierung und Neubau von Brücken: „Das Regierungspräsidium Stuttgart betreut insgesamt 1.966 Brücken an Bundes- oder Landesstraßen. Die heute in Ludwigsburg besichtigte Brücke ist eine von 1.009 Bauwerken, die zu Bundesstraßen gehören. Sie ist ein Beispiel dafür, wie wir im Sinne größtmöglicher Verkehrssicherheit eine Brückenprüfung durchführen und Untersuchungen des Bauwerkszustandes veranlassen, Sofortmaßnahmen zur Sicherung einleiten und schließlich mit dem erforderlichen Ersatzneubau beginnen.“

Das Land Baden-Württemberg ist insgesamt für rund 4.000 Brücken an Bundes- und rund 3.300 Brücken an Landesstraßen zuständig. Hiervon weisen 350 Bundes- und 312 Landesstraßenbrücken erhebliche Defizite auf und bedürfen einer Erhaltungsmaßnahme.

Verkehrsminister Hermann erklärte dazu: „Viele Brücken kommen an ihre ‚Altersgrenzen‘. Das erfordert in den kommenden Jahren erhebliche Sanierungsanstrengungen.“ Hermann geht davon aus, dass es in den nächsten 15 Jahren eines deutlichen Zuwachses an finanziellen und personellen Ressourcen bedarf, um die Brücken landesweit in einen leistungsfähigen und zuverlässigen Zustand zu versetzen. Das Verkehrsministerium hatte hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches einen Sanierungsbedarf in einer Höhe von 480 Millionen Euro alleine bei den Landesstraßenbrücken ergab.

Großteil der Brücken aus den 1960er und 1970er Jahren

Die Brückenerhaltung umfasst von der einfachen Instandsetzung über die Ertüchtigung für höhere Lasten bis hin zum Ersatzneubau sämtliche Maßnahmen, die die Lebensdauer einer Brücke entweder verlängern oder – sollte dies technisch nicht mehr möglich sein – eine bestehende Brücke ersetzen soll. Da ein Großteil der Brücken in den 1960er- und 1970er-Jahren gebaut wurden, sind jetzt oft größere Sperrungs-Maßnahmen erforderlich, insbesondere aufgrund des Güterverkehrs mit immer schwereren Lastkraftwagen (Lkw).

Die heute besichtigte Brücke an der B 27 wurde im Jahr 1954 als Sondervorschlag der Baufirma als Spannbetonbrücke mit insgesamt vier Hauptträgern mit je zwei Hohlkörpern zur Gewichtsersparnis errichtet. Das aufgrund feiner Risse im Beton eingedrungene Wasser konnte nicht mehr abfließen, sodass das gefrierende Wasser die Bodenplatte „abgesprengt“ hat. Nachdem der erhebliche Schaden durch die Bauwerksprüfung entdeckt wurde, konnte im Jahr 2020 mit einer Stahlkonstruktion eine Notinstandsetzung durchgeführt werden, damit die Verkehrssicherheit bis zum Ersatzneubau gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wurde im Zuge der B 27 als verkehrliche Kompensationsmaßnahme die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert und die Fahrspuren im Bereich der Außenkappen eingeengt. Die Planungen für die neue Brücke sind im Gange. Es ist vorgesehen, im Jahr 2023 mit dem Ersatzneubau zu beginnen.

Ministerium für Verkehr: Planung, Bau, Erhalt und Sanierung

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