Nahverkehr

Land plant Verdopplung für kommunale Verkehrsprojekte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Radfahrer fährt über eine Fahrradspur in der Innenstadt von Karlsruhe. (Bild: dpa)

Die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte sollen auf 320 Millionen Euro nahezu verdoppelt werden. Unterstützt werden Projekte im Bereich Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz. Besonders klimafreundliche Vorhaben sollen künftig eine höhere Förderung erhalten.

Das Land will die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte von bisher 165 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro nahezu verdoppeln. Das Landeskabinett stimmte für einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministeriums zur Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Mit diesem Gesetz werden kommunalen Vorhaben im Bereich ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll zum Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Dafür ist das LGVFG ein zentrales Förderprogramm für zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur im Land. Es ist ein großer Erfolg für die kommunale Infrastruktur, dass das Land und die kommunale Seite sich auf die Verdoppelung der Fördermittel und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten verständigt haben.“ 

320 Millionen Euro für kommunale Verkehrsprojekte

Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen für das LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer.

Das Land hat sich mit kommunalen Spitzenverbänden auf die Erhöhung auf 320 Millionen Euro verständigt.
Die Mittel werden dringend benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Straßen und Brücken, für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.

Für die Novelle wurde das Gesetz auch einem Klimacheck unterzogen. Der Klimaschutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert. Auch die Fördervoraussetzungen sind unter dem Aspekt der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes angepasst worden. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.

Höhere Förderung für besonders klimafreundliche Vorhaben

In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 Prozent eine höhere Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten. Minister Hermann erläuterte: „Wir geben damit auch einen Anreiz, Projekte als Teil eines Umbaus des Verkehrssystems zu planen. Dafür sollen die Kreise und Städte Klimamobilitätspläne aufstellen können. Darüber hinaus erweitern wir und modernisieren die bestehenden Fördermöglichkeiten, zum Beispiel bei der Brückensanierung und Ersatzbrücken.“

Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen künftig von den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse entlastet. Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis insbesondere ÖPNV-Projekte anzugehen.

Weitere Meldungen

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Reutlingen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Offene Rohrdurchführungen im Kernkraftwerk Philippsburg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
Nahverkehr

bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg eröffnet

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber