Quartiersentwicklung

Land investiert 1,5 Millionen Euro in lebendige Quartiere

Insgesamt 18 Projekte in Städten, Gemeinden und Landkreisen erhalten Unterstützung bei innovativen Projekten für ein generationengerechtes Miteinander. Die Vorhaben schaffen Begegnungsorte, beseitigen Zugangsbarrieren und fördern Teilhabe.

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Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.

Mit dem Programm „Quartiersimpulse“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration 18 Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg bei innovativen Projekten für ein generationengerechtes Miteinander. Die Förderung schafft Begegnungsräume, stärkt Teilhabe und macht Nachbarschaften zukunftsfähig. 1,5 Millionen Euro stellt das Ministerium dafür in der aktuellen Förderrunde bereit. Das verkündete Minister Manne Lucha. Gefördert werden wegweisende Projekte in den Kommunen Schriesheim, Riedlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Ravensburg, Lörrach, Kornwestheim, Marbach am Neckar, Esslingen am Neckar, Bad Urach, Grenzach-Wyhlen, Herrenberg, Böblingen, Landkreis Esslingen, Ostalbkreis, Adelsheim sowie Sauldorf.

„Mit dem Förderprogramm ‚Quartiersimpulse‘ stärken wir direkt vor Ort wirksame Initiativen, die Nachbarschaften fördern und zusammenhalten sowie neue Formen des Miteinanders erproben. Soziale Quartiersentwicklung ist Prävention, Teilhabeförderung und Innovationsmotor zugleich. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels fördern wir insbesondere bedarfs- und altersgerechte Strukturen in den Kommunen, die lebenswerte und zukunftsfähige Quartiere ermöglichen und erhalten“, sagte Sozialminister Lucha.

Geld fließt in 18 Kommunen und Kreise

Insgesamt 18 Projekte in Städten, Gemeinden und Landkreisen erhalten Unterstützung, um in urbanen und ländlichen Quartieren innovative Wege für ein alters- und generationengerechtes Miteinander zu entwickeln. Im Fokus stehen lokal zugeschnittene Konzepte, die Menschen vor Ort einbeziehen und dauerhaft zu lebendigen, widerstandsfähigen Quartieren beitragen.

Die aktuelle Förderrunde setzt auf Projekte, die lokale Bedürfnisse erkennen und mit kreativen Formaten die Teilhabe von Menschen aller Generationen und Herkünfte stärken.

Die Vorhaben schaffen Begegnungsorte, beseitigen Zugangsbarrieren und fördern Teilhabe. Die Förderung deckt nicht nur Sach- und Personalkosten ab, sondern umfasst unter anderem externe Beratungsleistungen, um eine fachliche Begleitung und eine nachhaltige Verankerung der Vorhaben in den Quartieren zu gewährleisten.

„Unsere Förderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die langfristig wirken: Wir fördern nicht nur Aktionen, sondern den Aufbau stabiler Strukturen, die Nachbarschaften krisenfester und inklusiver machen. Dabei ist uns wichtig, lokale Akteurinnen und Akteure zu unterstützen und Wissen vor Ort zu stärken“, betonte Sozialminister Manne Lucha abschließend.

Übersicht der 18 geförderten Quartiersprojekte

Fördersumme der 25. Förderrunde des Programms „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von „Quartiersprojekten vor Ort“: 1.513.463,75 Euro (Stand 26. September 2025)

„Quartiersimpulse“ – nachhaltige Quartiersentwicklung seit 2019

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und der Allianz für Beteiligung fördert nachhaltige Quartiersentwicklung und bietet finanzielle Unterstützung für Projekte von Kommunen und der Zivilgesellschaft, die auf die Bedarfe der Bewohnenden abgestimmt sind. Durch die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt durch die Schaffung von Begegnungsorten stärken, wirkt das Förderprogramm zudem der Einsamkeit entgegen und fördert ein generationenübergreifendes Miteinander.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei Kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.

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