Umwelt

Land genehmigt Beseitigung von AKW-Bauschutt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Rückbau des Maschinenhauses im Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: Umweltministerium Baden-Württemberg)

Das Land hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien in Schwieberdingen und in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Besonders strenge Vorgaben stellen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit hat auch die Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt.

Das Umweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes Zehn-Mikrosievert-Konzept).

„Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Ein vom Umweltministerium Ende November vergangenen Jahres durchgeführtes Fachsymposium mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer, der Strahlenschutzkommission und den betroffenen Landkreisen habe dies eindrucksvoll bestätigt.

„Im Nachgang des Fachsymposiums hat mich der Präsident der Bundesärztekammer über einem Beschluss des Vorstands von Anfang Dezember 2017 informiert“, so Untersteller weiter. „Darin erkennt der Vorstand der Bundesärztekammer an, dass alle Menschen täglich ionisierender Strahlung aus Umwelt, Natur und begründeten Röntgenuntersuchungen ausgesetzt sind und dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige Zehn-Mikrosievert-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt. Außerdem hat der Vorstand der Bundesärztekammer ausdrücklich festgestellt, dass die im Mai 2017 vom 120. Deutschen Ärztetag getroffene Entschließung, die das Zehn-Mikrosievert-Konzept kritisch hinterfragt hatte, wissenschaftlich nicht haltbar ist“, betonte Untersteller.

Strenge Vorgaben stellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher

Um zu verhindern, dass andere als die nun freigegebenen Stoffe auf die Deponien gelangen könnten, habe das Ministerium der EnBW verbindlich vorgeschrieben, eine gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag erarbeitete Handlungsanleitung, die ergänzende Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit freigemessenen Abfällen vorsieht, zu berücksichtigen. „Im bundesweiten Vergleich haben wir hiermit besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen“, sagte Untersteller.

Selbst im theoretisch unterstellten ungünstigsten Fall sei mit der Deponierung des Bauschutts sowohl für die in der Nähe der Deponie lebenden Bürgerinnen und Bürger als auch für die direkt auf den Deponien arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal eine zusätzliche Strahlenexposition von zehn Mikrosievert im Jahr verbunden, sagte der Minister weiter. „Im Vergleich zur ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ist dies ohne Relevanz“, so Untersteller. „Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1.700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen zehn Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen.“

Untersteller verwies auf die zahlreichen Informationsveranstaltungen, Bürgerversammlungen und Gespräche mit Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren zum Freigabeverfahren und zum Zehn-Mikrosievert-Konzept. „Ich stamme selbst aus der Anti-Atomkraft-Bewegung und kann daher sehr gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Material, das aus einem Kernkraftwerk stammt, zunächst einmal kritisch gegenüberstehen. Aber Fakt ist, dass auch in einem Atomkraftwerk nur vergleichsweise kleine Bereiche in einem relevanten Umfang radioaktiv kontaminiert sind. Es gibt keinen sachlichen Grund, das in den restlichen Bereichen anfallende Abbruchmaterial, das bei einer Deponierung nachweislich das Zehn-Mikrosievert-Konzept einhält, nicht auf die vorhandenen Deponien für Bauschuttabfälle zu verbringen.“

Weitere Informationen

Mit der Freigabe werden vormals als radioaktiv eingestufte Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen.

Beim Vorgang des Freimessens wird die tatsächliche Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht.

Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht. In Baden-Württemberg ist das übliche Überwachungsprogramm aufgrund einer zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag entwickelten Handlungsanleitung deutlich verschärft worden, um einen weitestgehenden Schutz vor Missbrauch für alle theoretisch vorstellbaren Fälle sicherzustellen.

Beim Abriss eines Kernkraftwerks können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben oder herausgegeben werden.

Umweltministerium: Freigabeverfahren § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung

Weitere Meldungen

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Kühe grasen auf einer Weide unterhalb der Kopfkrainkapelle in Simonswald.
Ökolandbau

Land verlängert Förderung für fünf Bio-Musterregionen

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Logo Klimabündnis Baden-Württemberg
Klimaschutz

Klimabündnis wächst auf 64 Unternehmen

Ein Fahrradfahrer fährt auf einer Fahrradstraße.
Verkehr

Förderung für Rad- und Fußwege stärkt Verkehrssicherheit

Die Außenaufnahme zeigt die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg bei Griesheim
Wasserwirtschaft

212,2 Millionen Euro für kommunale Wasserwirtschaft

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Biogas

Sicherstellung der Zukunft von Biogasanlagen

Jugendliche mit Abstimmungskarten in einem Saal
Jugendliche

Erfolgreicher Jugendkongress auf der Bodensee-Konferenz

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Energiewirtschaft

Einsparpotenzial beim klimaneu­tralen Umbau des Energiesystems

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
Strahlenschutz

Neuauflage des erfolgreichen Radon-Messprogramms für Wohngebäude

 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)
Energiewende

„Dialogforum Energiewende und Naturschutz“ verlängert

Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.
Biodiversität

Bewerbungsstart für „Baden-Württemberg blüht“

Neue Nationalparkleitung: Dr. Britta Böhr (links) und Berthold Reichle (rechts)
Nationalpark

Neue Leitung des Nationalparks Schwarzwald