Umwelt

Land genehmigt Beseitigung von AKW-Bauschutt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Rückbau des Maschinenhauses im Kernkraftwerk Obrigheim (Foto: Umweltministerium Baden-Württemberg)

Das Land hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien in Schwieberdingen und in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Besonders strenge Vorgaben stellen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit hat auch die Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt.

Das Umweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes Zehn-Mikrosievert-Konzept).

„Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Ein vom Umweltministerium Ende November vergangenen Jahres durchgeführtes Fachsymposium mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer, der Strahlenschutzkommission und den betroffenen Landkreisen habe dies eindrucksvoll bestätigt.

„Im Nachgang des Fachsymposiums hat mich der Präsident der Bundesärztekammer über einem Beschluss des Vorstands von Anfang Dezember 2017 informiert“, so Untersteller weiter. „Darin erkennt der Vorstand der Bundesärztekammer an, dass alle Menschen täglich ionisierender Strahlung aus Umwelt, Natur und begründeten Röntgenuntersuchungen ausgesetzt sind und dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige Zehn-Mikrosievert-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt. Außerdem hat der Vorstand der Bundesärztekammer ausdrücklich festgestellt, dass die im Mai 2017 vom 120. Deutschen Ärztetag getroffene Entschließung, die das Zehn-Mikrosievert-Konzept kritisch hinterfragt hatte, wissenschaftlich nicht haltbar ist“, betonte Untersteller.

Strenge Vorgaben stellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicher

Um zu verhindern, dass andere als die nun freigegebenen Stoffe auf die Deponien gelangen könnten, habe das Ministerium der EnBW verbindlich vorgeschrieben, eine gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag erarbeitete Handlungsanleitung, die ergänzende Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit freigemessenen Abfällen vorsieht, zu berücksichtigen. „Im bundesweiten Vergleich haben wir hiermit besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen“, sagte Untersteller.

Selbst im theoretisch unterstellten ungünstigsten Fall sei mit der Deponierung des Bauschutts sowohl für die in der Nähe der Deponie lebenden Bürgerinnen und Bürger als auch für die direkt auf den Deponien arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal eine zusätzliche Strahlenexposition von zehn Mikrosievert im Jahr verbunden, sagte der Minister weiter. „Im Vergleich zur ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ist dies ohne Relevanz“, so Untersteller. „Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1.700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen zehn Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen.“

Untersteller verwies auf die zahlreichen Informationsveranstaltungen, Bürgerversammlungen und Gespräche mit Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren zum Freigabeverfahren und zum Zehn-Mikrosievert-Konzept. „Ich stamme selbst aus der Anti-Atomkraft-Bewegung und kann daher sehr gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Material, das aus einem Kernkraftwerk stammt, zunächst einmal kritisch gegenüberstehen. Aber Fakt ist, dass auch in einem Atomkraftwerk nur vergleichsweise kleine Bereiche in einem relevanten Umfang radioaktiv kontaminiert sind. Es gibt keinen sachlichen Grund, das in den restlichen Bereichen anfallende Abbruchmaterial, das bei einer Deponierung nachweislich das Zehn-Mikrosievert-Konzept einhält, nicht auf die vorhandenen Deponien für Bauschuttabfälle zu verbringen.“

Weitere Informationen

Mit der Freigabe werden vormals als radioaktiv eingestufte Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen.

Beim Vorgang des Freimessens wird die tatsächliche Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht.

Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht. In Baden-Württemberg ist das übliche Überwachungsprogramm aufgrund einer zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag entwickelten Handlungsanleitung deutlich verschärft worden, um einen weitestgehenden Schutz vor Missbrauch für alle theoretisch vorstellbaren Fälle sicherzustellen.

Beim Abriss eines Kernkraftwerks können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben oder herausgegeben werden.

Umweltministerium: Freigabeverfahren § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Ziel bereits vorab erreicht

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)
Wirtschaft

Landtag beschließt neugefasste Mittelstandsförderung

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Gesundheitsschutz

PFOA-Belastung bei Einwohnern im Landkreis Rastatt sinkt weiter

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Ein Altbau ist aufgrund einer Sanierung eingerüstet
Klimaschutz

Land baut Förderung für Sanie­rung kommunaler Gebäude aus

Parken und Mitfahren (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt)
Mobilität

Verkehrsministerium startet Plattform Mitfahren-BW

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Wirtschaft

Einigung der EU mit Indien auf ein Freihandelsabkommen

Herr Peter S. Krause, Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Frau Barbara Resch bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung
Wirtschaft

Agenda für eine starke Metall- und Elektroindustrie im Land

Spatenstich Elefantenwelt Wilhelma Visualisierung Innenbereich
Vermögen und Bau

Spatenstich für die neue Elefantenwelt in der Wilhelma

Traktor auf einem Feld
Ökolandbau

Land fördert überregionale Koope­rationen der Bio-Musterregionen

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung für einkommens­schwache Haushalte verlängert

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen