Tierschutz

Land fördert Tierheime mit 500.000 Euro

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Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)

Das Land stellt auch in diesem Jahr 500.000 Euro zur Unterstützung der Kommunen und Tierschutzvereine mit ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bereit. Anträge auf Tierheimförderung können noch bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden.

„Die Unterstützung des ehrenamtlichen Tierschutzes im Land ist mir ein wichtiges Anliegen. Die Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern und in Tierschutzfällen. Wir stehen den Vereinen und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gerne zur Seite und stellen auch in diesem Jahr 500.000 Euro im Rahmen unserer Tierheimförderung bereit. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk am 19. Mai 2022 in Stuttgart.

Das Land stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert dabei projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Unterstützung bei dringend notwendigen Maßnahmen

„In zahlreichen Tierheimen sind bauliche Maßnahmen oder Sanierungen durchzuführen, vereinzelt kommt sogar nur ein Neubau in Frage. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung von Tieren, aber auch zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingehalten werden. Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist jedoch angespannt und es fehlt das Geld für Investitionen. Unsere Förderung ermöglicht es, dringend notwendige Maßnahmen in zahlreichen Tierheimen durchzuführen“, betonte Minister Hauk.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2022 möglich.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung

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