Wasserwirtschaft

Land fördert kommunale Wasserwirtschaft mit über 176 Millionen Euro

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Kläranlage

Das Land investiert über 176 Millionen Euro in die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Mit den Investitionen bereitet das Land die Infrastruktur und Gewässer auf die Herausforderungen der Zukunft vor.

Mit über 176 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützt das Umweltministerium Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bei ihren Investitionen in die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. „Eine beeindruckende Summe, die wir in diesem Jahr mit unserem Förderprogramm ‚Wasserwirtschaft‘ für unsere Kommunen bereit­stellen“, hat Umweltministerin Thekla Walker am 23. März 2023 in Stuttgart anläss­lich der Veröffentlichung der Fördermittel für das Jahr 2023 mitgeteilt.

Investitionen zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur

„Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels stehen unsere Wasserversorgung, der Schutz vor Hochwasser und unsere Gewässer vor gro­ßen Herausforderungen. Auf diese müssen wir unsere Infrastruktur und Umwelt vorbereiten“, ergänzte Umweltministerin Walker. Deshalb gelte es, das hohe Niveau an Fördermitteln der vergangenen Jahre in Baden-Württemberg beizu­behalten. „Von einer zukunftsfähigen Wasserversorgung, effizienten Kläranla­gen, sicherem Hochwasserschutz oder gesunden Gewässern profitieren Men­schen und Natur im ganzen Land.“

In diesem Jahr fließen über 87,5 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbe­reich. Mit fast 45 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnah­men für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserver­sorgung sind fast 43,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Förderprogramm 2023

Zu den Maßnahmen des Förderprogramms gehören unter anderem:

Die im „Förderprogramm 2023 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ ent­haltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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